Drucksache - DS/0914/VII
Die Persönliche Referentin des Bezirksbürgermeisters hat in ihrer dienstlichen Tätigkeit am 5. September 2013 eine Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus über einen Verteiler des Bezirksamtes versandt, was mit der Neutralitätspflicht eines Bürgermeisters schwer vereinbar ist.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Kann das Bezirksamt zusichern, dass künftig durch den Bürgermeister auch Pressemitteilungen der anderen im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, also CDU, Bündnis90/Grüne, Piraten und DIE LINKE versandt werden?
2. Wenn nein, wie ist das einseitige Versenden von Pressemitteilungen der SPD-Fraktion mit der Neutralitätspflicht des Bezirksamtes vereinbar?
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