Drucksache - DS/0862/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen dafür einzusetzen, dass aus dem Etat der Senatsverwaltung oder auf Anregung der Senatsverwaltung über den Landeshaushalt des Landes Berlin für die bezirkliche Integrationsarbeit ein gesonderter und festgebundener Etat zur Verfügung gestellt wird, der die Durchführung der laut Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) vorgeschriebenen bezirklichen Aufgaben ermöglicht.
Begründung: Mit dem Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) hat das Land Berlin erstmalig das Thema Integration und Partizipation in den Fokus der gesetzlichen Aufgaben gerückt. Integration und Partizipation sind somit zu einem wichtigen Aufgabenfeld der Berliner Politik und Verwaltung geworden. In dem PartIntG werden verschiedene Aufgaben und Pflichten beschrieben, die auch die Bezirke des Landes Berlin zu erfüllen haben. Dies führt zwangsweise zu einem finanziellen Mehraufwand für die Bezirke. Da alle Bezirke des Landes Berlin auf Grund der Haushaltslage einen Großteil der sogenannten freiwilligen Aufgaben bereits jetzt nicht oder nur noch in einem stark verringerten Umfang erfüllen können, stehen keine zusätzlichen Mittel für die Erfüllung neuer Aufgaben zur Verfügung. Um den gesetzlichen Aufgaben des PartIntG gerecht zu werden, ist die Bereitstellung eines fachgebundenen Etats für die Berliner Bezirke notwendig. |
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