Drucksache - DS/0830/VII  

 
 
Betreff: Umstrukturierungsvereinbarung Wartenberger Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, PIRATEN Lichtenberg, B`90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.06.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE.,SPD, CDU, PIRATEN Lichtenberg, Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der angekündigten Sanierung der Wohnblöcke Wartenberger Str., Anna-Ebermann-Str., Josef-Höhn-Str. und Gehrenseestr. dafür einzusetzen, dass ein den sozialen Belangen Rechnung tragender Ablauf gewährleistet wird und dafür unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für eine Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 4 BauGB zu fassen.
     
  2. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich mit dem neuen Eigentümer ins Benehmen zu setzen, um im Rahmen einer Vereinbarung eine sozialverträgliche Sanierung zu gewährleisten.
    Folgende Inhalte sollen mit dem Eigentümer vereinbart werden:
     
  • Die Mietspielwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) als maximale Obergrenze für den Mietpreis nach der Modernisierung eingehalten
     
  • In Wohnungen von Leistungsbeziehern nach SGB II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.
     
  • In sonstigen finanziellen und sozialen Härtefällen werden einvernehmliche Lösungen gesucht, die den Mieterinnen und Mietern den Verbleib in ihrer Wohnung ermöglichen sollen. Von einer finanziellen Härte ist dabei immer auch schon dann auszugehen, wenn die Brutto-Warm-Mietkosten ein Drittel des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens übersteigen. Hierzu ist die Mieterhöhung in den betreffenden Fällen zu kappen.
     
  • Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind nur bezüglich des Mietpreises anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.
     
  1. Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die bis jetzt aktiven ehrenamtlichen Institutionen sind durch das Bezirksamt mit einem Schreiben auf die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise hinzuweisen.
     
  2. Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 4 BauGB mitzuteilen. Es soll eine vorläufige Untersagung von Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden.
     
  3. Die Arbeit der eigentümerunabhängigen Mieterberatung erfolgt für die Mieterinnen und Mieter kostenneutral.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zu 1.:

 

Mit dem BA-Beschluss 184-2013 / BV-DS 850/VII vom 28.07.2013 hat das Bezirksamt die Aufstellung der Umstrukturierungsverordnung für das Gebiet Wartenberger Str., Anna-Ebermann-Str., Josef-Höhn-Str. und Gehrenseestr. beschlossen.

 

Zu 2.-5.:

 

Mit der DS 1111/VII hat das Bezirksamt der BVV die Vereinbarung zum sozialverträglichen Ablauf der geplanten Modernisierung in der Wohnanlage Anna-Ebermann-Straße in der BVV-Sitzung am 20.02.2014 zur Kenntnis gegeben. Die betroffenen Mieter wurden auf Grundlage der Vereinbarung informiert. Außerdem ist in der Vereinbarung die Fortsetzung der vom Bezirksamt veranlassten Mieterberatung geregelt worden.

Die in der Vereinbarung dargestellten Modernisierungsmaßnahmen sind nach Vereinbarungs-abschluss zulässig.

 

 
 

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