Drucksache - DS/0799/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat sich mit dem Ersuchen der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt. Die Senatsverwaltung hat wie folgt Stellung genommen: Die Markierungen seien vor 2007 aufgebracht worden und entsprächen daher nicht mehr den aktuellen Regelplänen der Verkehrslenkung Berlin. Diese sehen eine Mindestlänge von 15 Metern und eine Furtmarkierung über die Kreuzung hinweg vor. Die Senatsverwaltung sieht zukünftig eine Verschiebung der beiden Kfz-Fahrspuren weiter in die Fahrbahnmitte für sinnvoll, um das Vorbeifahren der Radfahrenden an den wartenden Fahrzeugen zu erleichtern.
Eine solche Änderung der Markierung setze allerdings eine aufwendige Prüfung und Überarbeitung der Schaltpläne für die Lichtsignalanlage voraus, welche nur im Rahmen einer weitergehenden Umgestaltung der LSA erfolgen könne. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel und personeller Ressourcen sieht sich die Behörde nicht in der Lage, eine kurzfristige Änderung zu ermöglichen.
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