Drucksache - DS/0799/VII  

 
 
Betreff: Verlängerung des Fahrradstreifens an der Kreuzung Josef-Orlopp-Straße/Ruschestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion PIRATEN LichtenbergBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.06.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
12.12.2013 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
23.01.2014 
29. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PIRATEN Lichtenberg PDF-Dokument
VzK BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat sich mit dem Ersuchen der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt.

Die Senatsverwaltung hat wie folgt Stellung genommen:

Die Markierungen seien vor 2007 aufgebracht worden und entsprächen daher nicht mehr den aktuellen Regelplänen der Verkehrslenkung Berlin. Diese sehen eine Mindestlänge von 15 Metern und eine Furtmarkierung über die Kreuzung hinweg vor. Die Senatsverwaltung sieht zukünftig eine Verschiebung der beiden Kfz-Fahrspuren weiter in die Fahrbahnmitte für sinnvoll, um das Vorbeifahren der Radfahrenden an den wartenden Fahrzeugen zu erleichtern.

 

Eine solche Änderung der Markierung setze allerdings eine aufwendige Prüfung und Überarbeitung der Schaltpläne für die Lichtsignalanlage voraus, welche nur im Rahmen einer weitergehenden Umgestaltung der LSA erfolgen könne. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel und personeller Ressourcen sieht sich die Behörde nicht in der Lage, eine kurzfristige Änderung zu ermöglichen.

 

 

 
 

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