Drucksache - DS/0775/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-35 - öffentliche Auslegung
Arbeitstitel: Wartenberger Straße/Gehrenseestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
06.06.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung (teilweise gemeinsam mit dem RBBV) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.06.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzB BA PDF-Dokument
Dring. VzB BA - Anlage 2 Auswertung u Ergebnis  
Dringl. VzB BA - Anlage 3 Begründung  
Dring. VzB BA - Anlage 4 Entwurf Rechtsverordnung  
Dring. VzB BA - B-Plan Entwurf 11-35  
BE Ökologische Stadtentwicklung PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zu beschließen:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverord-netenversammlung die Annahme der DS/0775/VII:

 

Begründung:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung hat die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung am 6.6.2013 beraten, das Bezirksamt und Vertreter des Investors zum Projekt gehört sowie sich aus den Anlagen 1 bis 3 ergebenden Fragen erläutern lassen. Er billigt die in der Abwägung zu den Stellungnahmen formulierten Positionen des Fachbereichs. Eine zeitnahe Beschlussfassung ist erforderlich, um den Bebauungsplan 11-35 festzusetzen. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, den bereits langfristig bestehenden städtebaulichen Missstand in diesem Gebiet zu beheben und das betreffende Areal neu zu ordnen. Die Neubebauung ordnet sich in die Vorhaben zur Schaffung von Wohnraum ein und werte das Umfeld des Plangebiets auf.

 

Text des Ursprungsantrages:

Siehe Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung vom 16.05.2013.

 

Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 0

 

 
 

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