Drucksache - DS/0758/VII  

 
 
Betreff: Standortprüfung für die Installation von Ampelspiegeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
27.06.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.05.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, im Rahmen eines Pilotprojektes zu prüfen, ob im Bezirk sogenannte Ampelspiegel angebracht werden können.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hatte sich mit dem Ersuchen der BVV im August 2013 zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Zwischenzeitlich ist das Antwortschreiben eingegangen und die Senatsverwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Im Schreiben wird erläutert, dass es sich bei den sogenannten "Trixi-Spiegel" um Verkehrsspiegel zur Überwindung des "Toten Winkels" bei anfahrenden LKW´s  und Bussen handeln würde. Um das Unfallrisiko zwischen geradeaus fahrendem Radverkehr und nach rechts abbiegenden LKW und Bussen zu verringern, wäre der Trixi-Spiegel seit 1996 versuchsweise an neun Kreuzungen in Berlin angebracht gewesen (vgl. Abgeordnetenhaus, Kleine Anfrage Nr. 13/4551). Hierbei wäre festgestellt worden, dass, bei diesen nur punktuell wirksamen Spiegeln, Entfernungen nur schwer zu beurteilen wären und bei ungünstigen Licht- und Witterungsverhältnissen ein nur unzureichender Wirkungsgrad vorliegen würde. Darüber hinaus würden die Unfallauswertungen der Polizei Berlin über einen Zeitraum von 18 Monaten zeigen, dass keine signifikanten Änderungen der Verkehrsunfallentwicklung nach der Installation der Spiegel vorgelegen hätten.  Daher wäre von einer stadtweiten Installation der Trixi-Spiegel seinerzeit Abstand genommen worden. Auch die Bundesanstalt für Straßenwesen hätte empfohlen, von einer generellen Anwendung abzusehen. Trixi-Spiegel seien keine Verkehrseinrichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung und seien damit straßenverkehrsrechtlich nicht anordnungsfähig.

 

Derzeitig würde der Senat einen Leitfaden für Maßnahmen zur Reduzierung von Abbiegeunfällen mit Beteiligung von Radfahrenden erarbeiten. In diesem Zusammenhang würde gegebenenfalls eine erneute Bewertung von Trixi-Spiegeln erfolgen.

 

 
 

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