Drucksache - DS/0675/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Im Bereich der Dönhoffstraße sind weder Bezirksamt noch Polizei Probleme bekannt, die zu vermehrten Unfällen oder kritischen Situationen für einfahrenden Fahrzeugverkehr geführt hätten. Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, bei eingeschränkter Sicht an Einmündungen sich langsam in den Verkehr "hineinzutasten" und damit Gefährdungen zu vermeiden.
In den zuführenden Straßen zur Dönhoffstraße sind außerdem jeweils Sperrflächen zur zusätzlichen Freihaltung der Einmündungsbereiche vorhanden.
Somit sind die Sichtbedingungen hier bei Einhaltung der Vorschriften der StVO ausreichend. Der Fahrzeugverkehr in der Dönhoffstraße ist auch relativ gering, die Fahrbahn sehr übersichtlich und breit angelegt.
Die räumliche Distanz der vorgeschlagenen Spiegelstandorte und den betreffenden Straßeneinmündungen wäre im Übrigen auf Grund der Fahrbahnbreite von über 6,50 Meter zu groß, um tatsächlich hilfreich zu sein.
Das Bezirksamt kann in Einvernehmen mit dem Polizeipräsidenten in Berlin die Aufstellung von Verkehrsspiegeln in der Dönhoffstraße nicht empfehlen.
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