Drucksache - DS/0674/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, im Kreuzungsbereich Robert-Siewert-Str./Horterweg in Karlshorst Verkehrsraummarkierungen einzurichten, um einen ungehinderten Durchgangsverkehr in der Robert-Siewert-Str. zu gewährleisten. Außerdem wurde das Bezirksamt gebeten, diesen Bereich stärker hinsichtlich seiner Verkehrsordnung zu kontrollieren und geeignete Maßnahmen zur regelmäßigen Einhaltung der Verkehrsordnung vorzuschlagen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hatte sich mit dem Ersuchen der BVV im August 2013 zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Zwischenzeitlich ist das Antwortschreiben eingegangen und die Senatsverwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die Senatsverwaltung hat in ihrem Schreiben ausdrücklich auf den Grundsatz des § 45 Abs. 1c Satz 3 StVO verwiesen, wonach in Tempo 30-Zonen Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen nicht zulässig seien. Bei der vorgenannten Straße seien keine Probleme des Buslinienverkehrs auf diesem Streckenabschnitt seitens der BVG an die Senatsverwaltung herangetragen worden. Daher bat die Senatsverwaltung das Ersuchen der BVV in bezirklicher Zuständigkeit zu erledigen.
Aus Sicht des Bezirksamtes sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, die vorhandenen Verkehrszeichen sind ausreichend. |
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