Drucksache - DS/0619/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß der neuen Ausführungsvorschrift AV Geh- und Radwege dürfen für Gehwege im öffentlichen Straßenland keine ungebundenen Wegedecken verwendet werden. Daher kann dieser Vorschlag nur als Neubau und im Rahmen einer Investitionsplanung realisiert werden.
Für die Gestaltung des Neuzeller Weges, für ca. 410 m, müsste vorab ein Konzept entwickelt bzw. eine Planung durchgeführt werden. Es fehlt hier die Beleuchtung und die Entwässerung.
Für die Gehwegarbeiten, es sind ca. 1000 m² zu befestigen, sind ca. 120.000 ? einzuplanen. Hinzu kommen noch ca. 15.000 ? für die Beleuchtung.
Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel sind derzeit nicht vorhanden.
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