Drucksache - DS/0578/VII  

 
 
Betreff: Sichere Querung der Dönhoffstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
26.02.2013 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
28.05.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.06.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt wurde ersucht an der Dönhoffstraße/Ecke Treskowallee geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ein sicheres Überqueren der Fußgänger_innen zu gewährleisten.

 

Nach Planungen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist vorgesehen, dass nach dem Umbau des Einmündungsbereiches Dönhoffstraße/Treskowallee die Dönhoffstraße in eine Signalisierung (LZA) des Einmündungsbereiches Treskowallee mit einbezogen werden soll. Daraus ergäbe sich eine extra signalisierte Fußgängerfurt in der Dönhoffstraße. Ein Zeithorizont zur Realisierung wurde durch die VLB nicht mitgeteilt.

 

Zunächst scheint ein Queren der Fußgänger derzeit auch ohne größere Gefährdung möglich, denn es dürfen nur Rechtsabbieger aus der Treskowallee in die Dönhoffstraße und Fahrzeuge aus der Dönhoffstraße beidseitig in die Treskowallee  abbiegen.

 

Der genannte Straßenabschnitt ist gut einsehbar und hat genügend Fahrzeuglücken um gefahrlos die Fahrbahn zu queren.

Die Tatsache, dass regelmäßig verkehrswidrig und gefährdend Linksabbieger aus der Treskowallee (von Süden) in die Dönhoffstraße einfahren ist bekannt. Gegen dieses verbotswidrige Verhalten konnte bislang keine nachhaltige Lösung gefunden werden.

 

Die (Wieder-)Ausweisung der Dönhoffstraße als Einbahnstraße Richtung Treskowallee verfolgt das Bezirksamt nicht.

 

 
 

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