Drucksache - DS/0544/VII  

 
 
Betreff: Mehraufwendungen für gesundes Schulessen nicht auf Eltern abwälzen - das Land ist in der Pflicht!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
08.01.2013 
13. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
29. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Schule und Sport PDF-Dokument
Schreiben BA v. 09.04.2013 (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt wurde ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die vorgesehenen Mehraufwendungen für die qualitative Verbesserung des Schulessens nicht auf die Eltern abgewälzt werden. Die notwendigen finanziellen Mittel sollen vollständig durch das Land getragen werden. Die bezirklichen Haushalte sind entsprechend kostendeckend auszu­statten.

 

Wie der BVV berichtet, hatte sich das Bezirksamt am 08.04.2013 im Sinne der Drucksache mit einem Schreiben an den Staatssekretär für Bildung gewandt und sich für das Anliegen eingesetzt. Das nun vorliegende Antwortschreiben nimmt Bezug auf die zwischenzeitlich erfolgte Neuregelung des Berliner Schulessens und hebt dabei die Beibehaltung des auf 1 ? pro Tag reduzierten Kostenbeitrages für BuT-Leistungsempfänger/innen sowie die ebenfalls bestehen bleibende Härtefallregelung einer zeitlich befristeten Minderung oder Aufhebung der Zahlung der Elternbeiträge in Fällen temporärer finanzieller Notlagen von Familien hervor.

 

Das Schreiben des Staatssekretärs ist in der Anlage beigefügt.

 

 
 

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