Drucksache - DS/0544/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt wurde ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die vorgesehenen Mehraufwendungen für die qualitative Verbesserung des Schulessens nicht auf die Eltern abgewälzt werden. Die notwendigen finanziellen Mittel sollen vollständig durch das Land getragen werden. Die bezirklichen Haushalte sind entsprechend kostendeckend auszustatten.
Wie der BVV berichtet, hatte sich das Bezirksamt am 08.04.2013 im Sinne der Drucksache mit einem Schreiben an den Staatssekretär für Bildung gewandt und sich für das Anliegen eingesetzt. Das nun vorliegende Antwortschreiben nimmt Bezug auf die zwischenzeitlich erfolgte Neuregelung des Berliner Schulessens und hebt dabei die Beibehaltung des auf 1 ? pro Tag reduzierten Kostenbeitrages für BuT-Leistungsempfänger/innen sowie die ebenfalls bestehen bleibende Härtefallregelung einer zeitlich befristeten Minderung oder Aufhebung der Zahlung der Elternbeiträge in Fällen temporärer finanzieller Notlagen von Familien hervor.
Das Schreiben des Staatssekretärs ist in der Anlage beigefügt.
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