Drucksache - DS/0494/VII  

 
 
Betreff: Rundlokschuppen retten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2012 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur Entscheidung
29.01.2013 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur (Januar- und Februarsitzung) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ökologische Stadtentwicklung mitberatend
06.12.2012 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung vertagt   
03.01.2013 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Kultur PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, für den Erhalt des Rundlokschuppens zwischen Saganer und Zobtener Straße aktiv zu werden. Hierzu wird das Bezirksamt ersucht mit dem Eigentümer die Sicherung der Bausubstanz sowie die Perspektive der Instandsetzung und künftigen Nutzung zu erörtern.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt ist dem Beschluss nachgekommen und hat den Antrag der DB auf Abriss des Rundlockschuppens versagt. Der Rückbau wurde reduziert auf die Entfernung der Bitumendeckung einschließlich darunter befindlicher Brettschalung im Kuppelbereich zwischen der Laterne und dem äußeren Ringbau.

 

Dafür bestand akuter Handlungsbedarf als Gefahrenabwehr vor herabstürzenden bzw. durch Luftzug herumwirbelnden Bauteilen für Personen und Sachen auf der Grundlage eines Gutachtens (Prüfbefund- Nr.: DB Netz AG/ Immobilien Berlin/ 01- 2010).

 

Auflage der Genehmigung zum Teilabbruch der Dachhaut war die Sicherung der Bausubstanz und die Erstellung einer Bestandsdokumentation durch den Eigentümer DB Netze.

 

Das Hauptproblem einer zukünftigen Nutzung ist die Zugänglichkeit. Der Rundlokschuppen befindet sich auf dem Gelände der Deutschen Bahn AG. Er ist vollständig von Gleisen und Bahnanlagen umgeben, damit ist eine öffentliche Nutzung nicht möglich.

 

Das Gelände ist planfestgestelltes Bahngelände und unterliegt damit dem Planrechtsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).

 

Die Nutzung als Lokschuppen wurde 1993 eingestellt und die direkt den Lokschuppen erschließenden Gleisanlagen zwischenzeitlich demontiert. Eine geplante Nutzung durch die DB ist nicht bekannt.

 
 

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