Drucksache - DS/0461/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht, für alle durch das Bezirksamt genutzten Gebäude sowie auch für alle Gebäude, die durch das Bezirksamt Anderen zur Nutzung überlassen sind, den aktuellen energetischen Zustand einzuschätzen in Bezug auf die Anforderungen der zurzeit gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Für alle Gebäude, die den Mindest-Vorgaben der EnEV 2009 nicht entsprechen, wird das Bezirksamt ersucht, eine realistische Perspektive zu erarbeiten, wann und ggf. durch welche Förderprogramme die Mindest-Vorgaben der EnEV erreicht werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Die EnEV wird ständig fortgeschrieben, die letzte Überarbeitung wurde 2013 veröffentlicht und damit wirksam.
Dies führt dazu, dass es immer nur einen relativ geringen Anteil von Gebäuden gibt, im Bezirk und überhaupt, der dem jeweils aktuellen Stand der EnEV entspricht, aber einen stetig wachsenden Anteil, der die älteren Standards mit erfüllt. Für die durch das Bezirksamt genutzten Gebäude sowie auch die Gebäude, die durch das Bezirksamt Anderen zur Nutzung überlassen sind, finden Sie eine Liste mit den durchgeführten energetischen Sanierungen und der jeweils umgesetzten EnEV beigefügt
Jede Sanierung, die Gebäudehüllen, Heizungen, Lüftungs- und Elektroanlagen betrifft, berücksichtigt zwangsläufig und aus eigenem wirtschaftlichem und ökologischem Interesse mindestens die jeweils geltende EnEV. Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung ergriffen werden müssen, welche Dämmstoffdicken und -qualitäten z.B. erforderlich sind, ob eine Lüftungsanlage notwendig wird, wie die Heizungsanlage konzipiert werden muss etc. wird jedoch erst im Zuge der konkreten Projektbearbeitung ermittelt.
Zum einen stehen vorab weder Personal noch finanzielle Mittel zur Verfügung, zum anderen können heute ermittelte Daten morgen bereits wieder überholt sein.
Es existieren also keine belastbaren Daten, wie energetische Gebäudezustandsanalysen oder konkrete Sanierungsplanungen für alle Gebäude im Wortsinn dieses BVV-Beschlusses.
Eine realistische Perspektive, wann und durch welche Förderprogramme für alle Gebäude die aktuellen EnEV-Vorgaben erfüllt werden können, ist folglich kaum abzugeben. Neben den genannten Punkten muss das Bezirksamt zuverlässige Angaben darüber haben, in welcher Höhe in den nächsten Jahren Zuwendungen des Landes Berlin zu erwarten sind, welche Förderprogramme weiterlaufen und welche neu aufgelegt werden und in welcher Höhe hieraus Mittel zur Verfügung stehen, welche Eigenmittel des Bezirkes genutzt werden können. Dem wäre noch eine Abschätzung der Baukostenentwicklung gegenüberzustellen. Einige Gebäude werden sich der Thematik ohnehin ganz entziehen, da sie unter Denkmalschutz stehen.
Bei einer Fortschreibung der bisherigen finanziellen und personellen Rahmenbedingungen würde es mindestens etwa 4 - 5 Jahrzehnte dauern, wenn im selben Umfang saniert würde wie 2006-2014.
In der Anlage ist eine Übersicht über energetischen Sanierungsmaßnahmen 2006 - 2014 beigefügt.
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