Drucksache - DS/0207/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Bei der beschriebenen Fläche handelt es sich nicht um eine geschützte Grünanlage sondern um Straßenbegleitgrün.
Somit gilt hier das Straßenrecht des Landes Berlin und natürlich - als Bestandteil einer öffentlichen Straße - die Straßenverkehrsordnung.
Grundsätzlich sei bemerkt, dass es keiner weiteren Rechtsverordnung bedarf, da das Verhalten von Verkehrsteilnehmern bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr durch die Straßenverkehrsordnung geregelt ist. Weiterführende straßenrechtliche Regelungen decken das Berliner Straßengesetz und dessen dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften ab.
Ein flächendeckender physischer Schutz der Flächen des Straßenbegleitgrüns durch Einzäunung, Einbau von Sperrpfosten, Auslegen von Findlingen oder Baumsperren u. ä. ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Erstens stehen hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung und zweitens würde sich der Unterhaltungsaufwand enorm erhöhen (Vandalismus).
Alternativ könnte eine dichte Bepflanzung in Erwägung gezogen werden, was auch wieder Haushaltsmittel beanspruchen würde und zusätzlich aber die Straßenreinigung erschweren oder sogar behindern würde.
Letztendlich ist es eine Frage der Verkehrsüberwachung - wobei auch hier wieder darauf hingewiesen werden muss, dass die dafür zuständigen Behörden des Polizeipräsidenten in Berlin bzw. das Ordnungsamt hoffnungslos personell unterbesetzt und somit nicht in der Lage sind, diese Überwachung flächendeckend durchzuführen. Gleiches gilt auch für die Straßenbaubehörde, die die straßenrechtlichen Belange vertritt.
Im konkreten Fall Weißenseer Weg / Hohenschönhauser Straße ist die Situation jedoch so, dass seit mehreren Monaten - für Außenstehende auch nicht zu übersehen - Straßen- und Tiefbauarbeiten stattfinden. Hierfür waren sogenannte "Notwege" als Umleitung für Fußgänger und Radfahrern und auch eine Baustelleneinrichtung mit einer entsprechenden provisorischen Zufahrt erforderlich.
Selbstverständlich wird nach Abschluss der Straßenbauarbeiten der Ursprungszustand der Fläche des Straßenbegleitgrüns wieder hergestellt.
Nicht auszuschließen ist natürlich, dass danach durch individuelles Fehlverhalten die Fläche betreten wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |