Drucksache - DS/0207/VII  

 
 
Betreff: Sicherung von bezirklichen Grünflächen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung mitberatend
02.08.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung erledigt   
Umwelt Entscheidung
14.08.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE Umwelt PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bei der beschriebenen Fläche handelt es sich nicht um eine geschützte Grünanlage sondern um Straßenbegleitgrün.

 

Somit gilt hier das Straßenrecht des Landes Berlin und natürlich - als Bestandteil einer öffentlichen Straße - die Straßenverkehrsordnung.

 

Grundsätzlich sei bemerkt, dass es keiner weiteren Rechtsverordnung bedarf, da das Verhalten von Verkehrsteilnehmern bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr durch die Straßenverkehrsordnung geregelt ist. Weiterführende straßenrechtliche Regelungen decken das Berliner Straßengesetz und dessen dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften ab.

 

Ein flächendeckender physischer Schutz der Flächen des Straßenbegleitgrüns durch Einzäunung, Einbau von Sperrpfosten, Auslegen von Findlingen oder Baumsperren u. ä. ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Erstens stehen hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung und zweitens würde sich der Unterhaltungsaufwand enorm erhöhen (Vandalismus).

 

Alternativ könnte eine dichte Bepflanzung in Erwägung gezogen werden, was auch wieder Haushaltsmittel beanspruchen würde und zusätzlich aber die Straßenreinigung erschweren oder sogar behindern würde.

 

Letztendlich ist es eine Frage der Verkehrsüberwachung - wobei auch hier wieder darauf hingewiesen werden muss, dass die dafür zuständigen Behörden des Polizeipräsidenten in Berlin bzw. das Ordnungsamt hoffnungslos personell unterbesetzt und somit nicht in der Lage sind, diese Überwachung flächendeckend durchzuführen. Gleiches gilt auch für die Straßenbaubehörde, die die straßenrechtlichen Belange vertritt.

 

Im konkreten Fall Weißenseer Weg / Hohenschönhauser Straße ist die Situation jedoch so, dass seit mehreren Monaten - für Außenstehende auch nicht zu übersehen - Straßen- und Tiefbauarbeiten stattfinden. Hierfür waren sogenannte "Notwege" als Umleitung für Fußgänger und Radfahrern und auch eine Baustelleneinrichtung mit einer entsprechenden provisorischen Zufahrt erforderlich.

 

Selbstverständlich wird nach Abschluss der Straßenbauarbeiten der Ursprungszustand der Fläche des Straßenbegleitgrüns wieder hergestellt.

 

Nicht auszuschließen ist natürlich, dass danach durch individuelles Fehlverhalten die Fläche betreten wird.

 

 
 

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