Drucksache - DS/0087/VII  

 
 
Betreff: Evaluation und Fortschreibung des Integrierten Personal- und Organisationsentwicklungskonzeptes der Bezirksverwaltung Lichtenberg
Status:öffentlichAktenzeichen:Abb. in Zwb. umgewandelt 11.12.2014
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
01.02.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.03.2012 
6. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.12.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Hauptausschuss PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

das Integrierte Personal- und Organisationsentwicklungskonzept der Bezirksverwaltung Lichtenberg im Jahr 2012 zu evaluieren und bis 2013 fortzuschreiben. Es ist insbesondere darzulegen, wie der notwendige Bestand an Fachkräften nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung gesichert werden kann.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat 2012 in einem integrativen Prozess mit allen Organisationseinheiten ein Konzept zur Erreichung einer zukünftigen Personalsollstärke für den Bezirk Lichtenberg entwickelt, das zunächst vom Bezirksamt und im Mai 2013 auch von der BVV beschlossen wurde (DS/0594/VII, Zielvereinbarung Personal).

 

Anlass dafür war der Beschluss des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses, der für den Bezirk Lichtenberg einen verbindlichen Stellenabbau festlegte. Damit folgte der Hauptausschuss dem Vorschlag des Senats, insgesamt noch 1.457,1 Vollzeitäquivalente (VzÄ) in den Bezirken abbauen zu wollen und den Anteil des Bezirks Lichtenberg auf 274,2 VzÄ festzulegen - das entspricht mehr als 300 Stellen - bezogen auf den Personalbestand zum 31.12.2011. Seit im Mai 2012 die ersten Vorstellungen dazu bekannt wurden, hat das Bezirksamt Lichtenberg vielfältig gegen diesen Beschluss gekämpft. Ziel war es eine andere, aus Sicht Lichtenbergs gerechtere, Verteilung der Einsparbeiträge zu erreichen. Dabei wurde vor allem der Einwohnerbezug als grundlegender Verteilungsmaßstab kritisiert. Es ist widersprüchlich, diesen neuen Maßstab im Verhältnis zu den Grundsätzen der Kosten- und Leistungsrechnung und der Produktbudgetierung zu setzen. Schließlich hat der Bezirk Lichtenberg in den vergangenen Jahren nachgewiesen, dass er wirtschaftlicher arbeitet als die meisten anderen Bezirke und somit seine „Hausaufgaben“ erledigt hat.

 

Der schließlich am 19.09.2012 vollzogene Beschluss wird vom Bezirk Lichtenberg als ungerecht empfunden und seine Grundlagen, insbesondere die politischen Setzungen, können bis heute nicht nachvollzogen werden. Der Bezirk Lichtenberg lehnte und lehnt daher dieses Verteilungsmodell weiterhin entschieden ab. Hätte der Bezirk sich jedoch geweigert, den Abbauplan umzusetzen, hätten im Bezirk Lichtenberg keine befristeten Verträge (96 VzÄ) verlängert und die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitgehend in die Arbeitslosigkeit entlassen werden müssen. Das dringend benötigte Besetzen freier Stellen wäre unmöglich gewesen und es hätte praktisch jede frei werdende Stelle nicht nachbesetzt werden können, bis die Abbauvorgabe des Abgeordnetenhausbeschlusses allein durch altersbedingtes Ausscheiden erreicht worden wäre (etwa Mitte/Ende 2015). Damit hätte der Bezirk jede Steuerungsmöglichkeit beim Personaleinsatz und bei der Aufgabenwahrnehmung verloren und es drohten erhebliche Haushaltsrisiken vor allem durch Kostensteigerungen bei den Transferausgaben.

 

Dieses Szenario hätte aus bezirklicher Sicht mittel- bis langfristig noch fatalere Wirkungen für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks und die Solidität der Bezirksfinanzen zur Folge gehabt. Aus diesem Grunde hat sich das Bezirksamt entschlossen, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und der BVV und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen.

 

Im Mai 2013 wurde in der Lichtenberger BVV die konkrete Untersetzung des Personalkonzepts des BA Lichtenberg beschlossen. Heute, etwa eineinhalb Jahre später, können wir feststellen, dass das Bezirksamt trotz der insgesamt abzulehnenden Grundsatzentscheidung von Senat und Abgeordnetenhaus eine verantwortungsvolle Personalpolitik betrieben hat. Wir konnten bisher etwa 230 unbefristete und befristete Einstellungen  - insbesondere für Vertretungsfälle -  vornehmen und damit nicht nur die Arbeitsfähigkeit des Bezirksamts sicherstellen, sondern auch junge Kolleginnen und Kollegen für uns gewinnen. Der Altersdurchschnitt der Lichtenberger Beschäftigten, der mehr als 20 Jahre lang kontinuierlich angestiegen war - und im Mai 2013 bei 49,5 Jahren lag - sank erstmals wieder und liegt derzeit bei ca. 47 Jahren.

 

Beim Personalkonzept des BA Lichtenberg gelten folgende Prämissen:

 

1.   Alle Beschäftigten des Bezirksamtes sollen weiterhin die Möglichkeit erhalten, im
 öffentlichen Dienst beschäftigt zu bleiben und eine ihrer Ausbildung und Qualifikation
 entsprechenden Tätigkeit nachgehen zu können. Betriebsbedingte Kündigungen
 bleiben ausgeschlossen.
 

2.  Mit der Senatsverwaltung für Finanzen wurde vereinbart, den Personalabbau von 274
 VZÄ bis zum Jahr 2020 zu strecken.
 

3.  Damit das Bezirksamt handlungsfähig bleibt, soll darauf hingewirkt werden,
 dass Stellen, die der Aufrechterhaltung gesetzlicher Verpflichtungen dienen, nicht
 eingespart werden bzw. nach Ausscheiden wiederbesetzt werden können.
 Gesetzliche Mindestausstattungen dürfen nicht unterschritten werden.

4. Auszubildende werden nach erfolgreichem Abschluss ihrer Prüfungen mindestens für
 ein Jahr übernommen.
 

5. Der Personalabbau soll in erster Linie nicht zu Lasten der Serviceorientierung
 gegenüber den Lichtenbergerinnen und Lichtenbergern führen. Wo möglich
 sollen daher direkte Angebote für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben.
 

6.  Soweit möglich, sollen alle Angebote und Leistungen der sozialen Infrastruktur des
 Bezirkes erhalten bleiben.

 

Das Personalkonzept enthält für jede einzelne Organisationseinheit des Bezirksamtes eine genaue Entwicklungsperspektive. Die persönliche Personalentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch eine Reihe von Förderinstrumenten (Programm Kompetenz Plus, Frauenförderplan, Jahresgespräche, Qualifizierungsangebote, Wissenstransfer usw. usf.) begleitet, von denen auch die BVV schon jeweils einzeln in verschiedenen Drucksachen informiert wurde.

 

Ein unveränderter Kurs des Stellenabbaus würde jedoch zu zunehmenden Leistungseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger führen. Diese drücken sich in langen Wartezeiten in bürgernahen Ämtern und bei der Bearbeitung von Anträgen in allen Ämtern, in nicht zeitnahen Informationen und teilweise sogar in nicht mehr erbringbaren Leistungen aus. Damit wäre die originäre Aufgabenerfüllung öffentlicher Verwaltung gefährdet. Letztendlich führt die unzureichende Personalausstattung in den Bezirken auch zu finanziellen Nachteilen für das Land Berlin. Das geht zu Lasten der Steuerzahler. Es gibt zahlreiche Indizien dafür, dass große Ausgabenpositionen im Landeshaushalt wie beispielweise bei den sozialen Transfers und den Baumaßnahmen mit zusätzlichem Personal besser zu steuern, rechtssicherer und effizienter zu gestalten wären.

 

Deshalb hält das Bezirksamt Lichtenberg an seiner Forderung an das Berliner Abgeordnetenhaus fest, den Stellenabbau zu beenden und vor allem im Sinne der wachsenden Stadt Berlin verstärkt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neu einzustellen.

 

 
 

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