Drucksache - DS/0550/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-4
Arbeitstitel: "Ostkreuz"
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
13.11.2007 
14. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
ANLAGEN OSTKREUZ  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 


a)

das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren XVII-4.

 

Anlage 1:  Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-4

Anlage 2:  Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren XVII-4 vom 10. September 2007

 

b)

das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren XVII-4.

 

Anlage 3:  Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren XVII-4 vom 10. September 2007

 

c)

die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans XVII-4: Der Geltungsbereich wird um Teilflächen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg südwestlich der Bahnanlagen reduziert. Am Ufer des Rummelsburger Sees wird die Geltungsbereichsgrenze geringfügig angepasst.

 

die Änderung des Titels des Bebauungsplans XVII-4. Der Titel des Bebauungsplans lautet nunmehr:

 

Bebauungsplan XVII-4 für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, Lichtenberger Bezirksgrenze und Kynaststraße, für Teilflächen der Bahnanlagen im Bereich des Ostkreuzes mit anliegenden Straßenabschnitten der Hauptstraße und der Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße und der Kynaststraße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.

 

d)

das Bebauungsplanverfahren XVII-4 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

 

e)

mit der Durchführung des Beschlusses zu d) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

 

 

Begründung:

 

zu a), b) und d)

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.

 

zu c)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um den sog. Südwestquadranten reduziert, da für die Flächen südwestlich des Bahnhofs Ostkreuz zurzeit kein Planerfordernis gesehen wird. Die Geltungsbereichsgrenze ist hier künftig mit der Grenze der planfestgestellten Bahnanlage identisch.

Im Bereich des Ufers des Rummelsburger Sees wird die Geltungsbereichsgrenze an die Eigentumsgrenzen angepasst, nachdem die Wasserstadt GmbH die sog. Vorlandflächen, die durch Spundverbau oder durch natürliche Verlandung entstanden sind, von der Bundeswasserstraßenverwaltung erworben hat. Diese bislang der Bundeswasserstraße zugeordneten Grundstücksflächen sind nunmehr der kommunalen Bauleitplanung zugänglich.

Die Änderung des Geltungsbereichs erfordert eine Anpassung des Titels des Bebauungsplans. Gleichzeitig wird der Titel vereinfacht.

 

 

Berlin, den       . Oktober 2007

 

 

 

 

 

Emmrich                                                            Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                            Umwelt und Verkehr

 

 

 
 

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