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Wir wollen heiraten

Eheschließung in Deutschland

Notwendige Unterlagen

Die hier aufgeführten Unterlagen können in Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen des Einzelnen differieren. Um eine verbindliche Auflistung der notwendigen Unterlagen zur Anmeldung zur Eheschließung zu erhalten, bitten wir Sie um Vorsprache beziehungsweise telefonische Rücksprache im Standesamt.
Sind Sie und/oder Ihr Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, sprechen Sie bitte vor der Beschaffung der Unterlagen im Standesamt vor. Sie erhalten eine konkrete Auflistung der Unterlagen und Urkunden, die Sie für die Anmeldung der Eheschließung beschaffen müssen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Wunschtermin frühestens sechs Monate im Voraus buchen können.
Dazu reicht die telefonische Anfrage.
Der Wunschtermin wird Ihnen dann für die Nachreichung der notwendigen Unterlagen etwa 14 Tage reserviert.

Für wen? Welche Unterlagen?
für ledige Verlobte:
für Verlobte mit gemeinsamen Kindern zusätzlich:
für Verlobte, welche bereits verheiratet waren zusätzlich:


Bitte beachten Sie, dass häufig weitere Behörden in das Prüfungsverfahren einbezogen werden müssen und sich somit der Bearbeitungszeitraum verlängern kann.

Eheschließung im Ausland

Das Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) benötigen Sie nur, wenn Sie im Ausland die Ehe schließen wollen.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung des Deutschen Staates, dass der Eheschließung im Ausland kein Hindernis entgegensteht. Im EFZ müssen beide Verlobte namentlich benannt sein.
Ehehindernisse sind zum Beispiel Minderjährigkeit, Geschäftsunfähigkeit oder wenn einer der Verlobten bereits verheiratet ist.
Sind beide Verlobte Deutsche, so ist ihre Ehefähigkeit wie bei einer Inlandsehe zu prüfen.
Ist ein Verlobter Ausländer so hat er seine Identität nachzuweisen (zum Beispiel Vorlage des Reisepasses oder einer durch die Botschaft beglaubigten Kopie)
Der Standesbeamte prüft, ob in der Person des ausländischen Verlobten ein doppelseitiges wirkendes Ehehindernis vorliegt. Deshalb sind auch für den ausländischen Verlobten alle notwendigen Personenstandsurkunden vorzulegen.
Ein Verzeichnis erstellt der Standesbeamte nur bei persönlicher Vorsprache im Standesamt.

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) (PDF Dokument)
(Online ausfüllbares Formular) - Dateigröße: 209 KB

Notwendige Unterlagen

Die hier aufgeführten Unterlagen können in Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen des Einzelnen differieren. Um eine verbindliche Auflistung der notwendigen Unterlagen zum Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu erhalten, bitten wir um Vorsprache in unserem Standesamt.
Ist Ihr Verlobter Ausländer, müssen Sie persönlich im Standesamt vorsprechen. Die Vorlage des ausländischen Reisepasses von dem Verlobten ist notwendig. (Für die Auskunft reicht eine Kopie)
Sie erhalten in diesem Fall eine schriftliche Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.

Die nachstehend aufgeführten Unterlagen gelten nur für den deutschen Verlobten!

Für wen? Welche Unterlagen?
für ledige Verlobte:
für Verlobte mit gemeinsamen Kindern zusätzlich:
für Verlobte, welche bereits verheiratet waren zusätzlich:

Gebühren/Auslagen

Das bezahlen von Verwaltungsgebühren ist nur noch Bargeldlos mittels EC-Karte möglich. EC-Zahlung

Anmeldung zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft - beide Partner sind deutsche Staatsangehörige 40,00 Euro / 40,00 Euro
Anmeldung zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft - einer/beide Partner ist/sind ausländische/r Staatsangehörige/r 80,00 Euro / 80,00 Euro
Erklärung zur Namensführung 20,00 Euro
Eidesstattliche Versicherung 25,00 Euro
Stammbuch Zwischen 17,00 Euro und 50,00 Euro
Ehefähigkeitszeugnis - beide Partner sind deutsche Staatsangehörige 40,00 Euro
Ehefähigkeitszeugnis - einer/beide Partner ist/sind ausländische/r Staatsangehörige/r 80,00 Euro
Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen für Schweizer, Österreicher und Luxemburger 40,00 Euro

Urkundenanforderung per Internet

Beglaubigte Abschriften des Geburtenregister, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Auszüge aus dem Familienbuch, Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften und mehrsprachigen Urkunden können Sie online bestellen(Externer Link).
Urkunden können nur bestellt werden, wenn die Person in Berlin-Lichtenberg (Lichtenberg, Hohenschönhausen) geboren wurde oder geheiratet hat.
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde muss der Sterbefall in Berlin-Lichtenberg (Lichtenberg, Hohenschönhausen) eingetreten sein, unabhängig vom Wohnsitz des Verstorbenen. Bei anders lautenden Ereignisorten wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt.

Kontakt

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Postanschrift
Bezirksamt Lichtenberg
von Berlin
10360 Berlin

Vermittlung
030 90296-0
Bürgertelefon
030 90296-7800
Kinderschutz-Hotline
61 00 66

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Arten von Urkunden

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