Soziale Wohnhilfe

Der Schwerpunkt der Hilfeleistung in diesem Bereich liegt sowohl in der sozialpädagogischen Beratung und Unterstützung für Menschen in Wohnungsnot, als auch bei Hilfen zur Bewältigung unterschiedlicher sozialer, persönlicher und finanzieller Probleme.
Erfahrene Mitarbeiter des Teams helfen Ihnen bei der Klärung von Mietschulden und beraten Sie, welche Leistungen des Job-Centers Sie beantragen können, wenn Sie mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Sozialhilfe informiert und gemeinsam werden Lösungswege erarbeitet und mögliche Hilfen koordiniert.
Mietschuldner werden bei ihren Selbsthilfemöglichkeiten unterstützt und die Hilfen des Sozialamtes erläutert. Obdachlose/Wohnungslose erhalten vielfältige persönliche Beratung und Unterstützung bei der Unterbringung und der Suche nach neuem Wohnraum. Betreuende Hilfen werden im Einzelfall vermittelt.

Hinweis: Der Vermieter Ihrer Wohnung kann die fristlose Kündigung aussprechen, wenn Sie mit der Mietzahlung zwei Monate oder gar länger in Rückstand geraten. Bestehen diese Mietschulden oder erhöhen sich, können als nächstes Räumungsklage, Zwangsräumung und Obdachlosigkeit drohen. Nehmen Sie rechtzeitig unser Beratungsangebot an.

Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die zuständigen Sozialarbeiter/innen , die Sie im Behördenwegweiser finden.