Wichtige Informationen zur Aktuellen Situation: COVID-19 (Coronavirus)
Sehr geehrte Bürger:innen, der Pandemiestab des Bezirksamtes Lichtenberg diskutiert regelmäßig in seinen Sitzungen über die Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 (Coronavirus). Im Ergebnis gelten vorerst folgende Regelungen:
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Inhaltsspalte
Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung
Tierschutz
Der Tierschutz erstreckt sich auf alle Bereiche der Tierhaltung, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich. Aufgabe des Tierschutzes ist es, Tiere vor Leiden, Schmerzen und Schäden zu bewahren.
Jeder, der gewerbsmäßig Wirbeltiere halten oder züchten oder mit diesen handeln will, muss dazu eine Genehmigung beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt beantragen. Bevor diese erteilt wird, werden die dafür vorgesehenen Haltungsbedingungen und die Sachkunde des Antragstellers überprüft. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, ein polizeiliches Führungszeugnis ist beizubringen.
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Unter gewerbsmäßig versteht man nach zurzeit geltender Auslegung, dass die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt werden, wie zum Beispiel im Zoofachhandel.
Im eigentlichen privaten Bereich gilt als gewerbsmäßiges Züchten, wenn in einer Haltung drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen beziehungsweise drei oder mehr Würfe im Jahr, fünf oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen beziehungsweise fünf oder mehr Würfe im Jahr erreicht werden. Auch für andere Heimtiere, wie zum Beispiel Meerschweinchen, Papageien und so weiter gelten entsprechende Regelungen.
Tierschutzwidriges Verhalten im privaten Bereich kann bereits bei Haltungsbedingungen, wie Unterbringung der Tiere, Bewegungsmöglichkeiten, Auslauf, Ernährung und Pflege vorliegen bis hin zu regelrechten Misshandlungen der Tiere. Da diese Tierhalter dem Amt in der Regel nicht bekannt sind, ist hier der aufmerksame Bürger gefragt. Sollten Ihnen solche Tierhaltungen bekannt werden, zeigen Sie diese möglichst schriftlich und in sachlicher Form unter Nennung des von Ihnen Festgestellten beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt an. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Gesetze und Rechtsvorschriften
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Tierschutzgesetz
(Quelle: Bundesministerium für Justiz) -
Tierschutz-Hundeverordnung
(Quelle: Bundesministerium für Justiz) -
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung
(Quelle: Bundesministerium für Justiz) -
Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung
(Quelle: Bundesministerium für Justiz) -
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
(Quelle: Bundesministerium für Justiz) -
Tierschutztransport-Bußgeldverordnung
(Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) – Dateigröße: 36,7 KB
Tierseuchenbekämpfung
Zu den Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung gehören die regelmäßige Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe mit Tierhaltungen und die Überwachung des Reiseverkehrs mit Haus- und Heimtieren.
Bei Nutztierbeständen werden in regelmäßigen Abständen Kontrollbesuche durchgeführt und Proben zur Feststellung der Seuchenfreiheit entnommen.
Um zu verhindern, dass im Reiseverkehr durch mitgeführte Haus- und Heimtiere Tierseuchen (zum Beispiel Tollwut) verschleppt werden, benötigt der Tierhalter in der Regel ein sog. Gesundheitszeugnis, in dem bestätigt wird, dass das betreffende Tier keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigt. Hunde und Katzen müssen mindestens eine gültige Tollwutschutzimpfung haben, bei Papageien und ähnlichen Vögeln (Krummschnäbel) muss das Auftreten der sogenannte Papageienkrankheit (Psittakose) ausgeschlossen werden, die auch auf den Menschen übertragbar ist.
Wie können Sie Tierseuche verhindern?
Nachweis der Impfungen, das Reisen mit Katze oder Hund wird durch den EU-Reisepass für Haustiere erleichtert.
Bedenken Sie bei einem Auslandsaufenthalt, dass dieselben Bestimmungen auch für Tiere gelten, die nach Deutschland gebracht werden sollen.
Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen müssen diese Tiere dann in Deutschland in Quarantäne, zusätzlich untersucht beziehungsweise geimpft oder dem Besitzer sogar weggenommen werden. Nehmen Sie daher nicht einfach ein Tier mit nach Hause, sondern informieren Sie sich vorher.
Gesetze und Rechtsvorschriften
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Tierseuchengesetz
(Quelle: Bundesministerium für Justiz) -
Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
(Quelle: Bundesministerium für Justiz) -
Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
(Quelle: Bundesministerium für Justiz) -
EUROPA – Tiergesundheit und Tierschutz – Lebende Tiere – Verbringung von Heimtieren
(Quelle: Portal der Europäischen Union) -
Merkblatt zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern
(Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales) – Dateigröße: 35,3 KB -
Übersicht der Tierseuchen
(Quelle: BTK – Bundestierärztekammer) -
Fragen und Antworten zum EU-Heimtierpass
(Quelle: BTK – Bundestierärztekammer) – Dateigröße: 60,2 KB
Heimtierausweis
Weitere Informationen
- Veterinärwesen
- Landestierschutzbeauftragter
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Gesellschaft für Versuchstierkunde
- Charité – Universitätsmedizin Berlin
- Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz
- Berliner Tierärzte
- Tierheim Berlin
- Afrikanische Schweinepest
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