Baugenehmigungsverfahren

Aktenordnerstapel

Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen gemäß § 59 der Bauordnung Berlin einer Baugenehmigung soweit nicht die §§ 60-62 zutreffen.

Unter Änderung ist die nicht unerhebliche Umgestaltung einer baulichen Anlage, also beispielsweise der Ausbau eines Dachgeschosses, zu verstehen. Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Eine solche liegt vor, wenn beispielsweise Wohnräume als gewerbliche Büro-, Praxis- oder Gewerberäume genutzt werden sollen.
Abbrüche baulicher Anlagen sind anzuzeigen.

Beim Baugenehmigungsverfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde gegebenenfalls unter Beteiligung anderer Dienststellen und Behörden die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sofern diese dem Vorhaben nicht entgegenstehen, wird eine Baugenehmigung erteilt, auf die der Antragsteller/die Antragstellerin (Bauherr/in) einen Rechtsanspruch hat. Wir empfehlen Ihnen, sich, bevor Sie ein Bauvorhaben in Angriff nehmen beziehungsweise einen Bauantrag stellen, beim Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung und dem Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht beraten zu lassen.

Benötigte Unterlagen

Benötigt werden der Bauantrag, die Baubeschreibung, die Betriebsbeschreibung, Bauvorlagen, gegebenenfalls bautechnische Nachweise. siehe Bauverfahrensverordnung BauVerfV)

Wegen der Vielzahl der für Baugenehmigungsverfahren zur Verfügung stehenden individuellen Vordrucke sind diese nachfolgend nicht einzeln aufgelistet. Vordrucke der Berliner Bauaufsicht

Bearbeitungszeit

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet über Ihren Bauantrag innerhalb einer Frist von einem Monat. Die Frist beginnt, sobald die vollständigen Bauvorlagen und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen anderer Ämter und Behörden sowie erforderliche Nachweise vorliegen.