Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 11-93 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Pressemitteilung vom 05.11.2018

In der Zeit vom 5. November bis einschließlich 4. Dezember 2018 liegt im Bezirksamt Lichtenberg der aktuelle Bebauungsplanentwurf 11-93 für die Grundstücke Rathausstraße 13-17, Frankfurter Allee 129/137 und 145/149, Stefan-Heym-Platz 1 sowie Möllendorffstraße 2-3 aus.

Interessierte können die Pläne und Entwürfe einsehen. Ziele der Planung sind die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) und Urbanen Gebietes (MU), die Sicherung einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Gleichrichterwerk“ und die Sicherung von Verkehrsflächen sowie von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf 11-93 können während des oben
genannten Auslegungszeitraums auch im Internet auf der zentralen Beteiligungsplattform des Landes Berlin eingesehen werden unter: https://www.mein.berlin.de

Ort:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Soziales,
Wirtschaft und Arbeit, Fachbereich Stadtplanung, 10315 Berlin, Alt-Friedrichsfelde 60, Haus 2, 13. Etage, Raum 2.1304,
Telefon: 90 296 -6471 oder 90 296 -6491, Fax: 90 296 -6409
Zeit:
05. November 2018 bis einschließlich 04. Dezember 2018,
Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis
18.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3
Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Wenn Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die vor Ort bereitgehalten wird.

Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit
Birgit Monteiro
Telefon: 030 / 90 296 -8000
E-Mail