Für Gründer und Unternehmen gibt es zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Eine Auswahl an Finanzierungshilfen, die Gründern und Unternehmen zur Verfügung stehen, ist nachfolgend aufgeführt.
Gründerzuschuss
Arbeitslose, die eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen und über einen Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld I von 150 Tagen verfügen, können den sogenannten Gründerzuschuss beantragen.
Der Gründerzuschuss in Höhe von 300 EUR wird für 6 Monate zusätzlich zum Arbeitslosengeld I gewährt.
Anträge auf den Gründerzuschuss können bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Die Agentur für Arbeit für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg befindet sich in der Charlottenstr. 90, 10969 Berlin. Telefonisch können Sie über die Rufnummer 01801/ 555111 Kontakt aufnehmen. Im Internet stehen Ihnen Informationen zum Gründerzuschuss auf der Seite der Agentur für Arbeit
zur Verfügung.
Einstiegsgeld
Arbeitslosengeld-II-Empfänger können Einstiegsgeld beantragen, wenn sie sich selbstständig machen wollen und ihre Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat.
Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden. Ob und in welcher Höhe Einstiegsgeld gezahlt wird, entscheidet der persönliche Ansprechpartner beim JobCenter. Er berücksichtigt dabei Aspekte wie Dauer der Arbeitslosigkeit und Haushaltsgröße und prüft, ob die angestrebte Tätigkeit der beruflichen Eingliederung des Antragstellers dient. Die Förderdauer beträgt normalerweise 12 Monate und kann auf 24 Monate verlängert werden.
KMU-Fonds - Mikrokredite bis 25 TEUR
Gründer sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und Freiberufler können im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens einen Mikrokredit bis 25 TEUR für Existenzgründungen und -festigungen, Betriebsübernahmen, Erweiterungen, Neuansiedlungen oder neue Projekte und Aufträge beantragen. Darüber hinaus können aus dem KMU-Fonds Darlehen bis zu 250 TEUR gewährt werden.
Weitere Informationen zum KMU-Fonds sind auf den Seiten der Investitionsbank Berlin
hinterlegt.
Berlin Start
Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und der freien Wirtschaft sowie kleine und mittlere Unternehmen, deren Gündung höchstens drei Jahre vor Antragstellung liegt, können im Rahmen des Programmes Berlin Start ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen. Dieses muss über die Hausbank beantragt werden.
Bis 100 TEUR können beantragt werden für Investitionskosten, Kosten für die Erstausstattung eines Warenlagers, einen Übernahmepreis oder Betriebsmittelbedarf. Die Darlehen sind an eine 80%ige Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg gekoppelt.
Unterlagen zum Download für die Antragstellung erhalten Sie unter www.ibb.de/berlinstart
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KfW-StartGeld
Gründer und kleine Unternehmen können bei der KfW-Mittelstandsbank über das Programm KfW-StartGeld ein Darlehen bis zu 100 TEUR für die Finanzierung der Existenzgründung, die Errichtung und Übernahme eines Unternehmens, aber auch für die Festigung ihres Unternehmens beantragen.
Weitere Informationen sind auf den Seiten der KfW-Mittelstandsbank
einzusehen.
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Gewerblichen Unternehmen mit vorwiegend überregionalem Absatz können Zuschüsse für Investitionen gewährt werden. Gefördert werden die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter.
Ausschlußtatbestände, die genauen Fördersätze und weitere Bedingungen zur Inanspruchnahme von Mitteln aus diesem Programm können bei der Investitionsbank Berlin telefonisch unter 2125-4747 erfragt oder auf den Seiten der Investitionsbank Berlin
nachgelesen werden.
Investitionszulagen
Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbungsgewerbes können einen steuerfreien Zuschuss für die Anschaffung/ Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (ausgenommen Pkw und geringwertige Wirtschaftsgüter) und unbeweglichen Wirtschaftsgütern beim für die Enkommensbesteuerung zuständigen Finanzamt beantragen.
Fragen hierzu beantwortet Frau Maschke von der IHK Berlin. Sie ist unter den Telefonnummer 31510-280 zu erreichen.
Berlin Kredit
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gründer und Freiberufler können zur Finanzierung von Grundstücken und Gebäuden, für Baumaßnahmen, für den Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, für die Beschaffung des Material,- Waren- und Ersatzteillagers und die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder den Erwerb einer Beteiligung den Berlin Kredit in Anspruch nehmen.
Die Kredite werden über die Hausbank beantragt. Detaillierte Informationen, ein Antrag und eine Checkliste zum Programm können der Internetseite www.ibb.de/berlinkredit
entnommen werden.
Unternehmerkredit
Gründer, Unternehmen und Freiberufler können zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln den Unternehmerkredit über die Hausbank bei der KfW Mittelstandsbank beantragen.
Beratungen hierzu werden im Infocenter der KfW Mittelstandsbank angeboten. Das Infocenter ist unter der Telefonnumer 0800 539-90 01 zu erreichen.
Neue Märkte erschließen
Mit dem Außenwirtschaftsprogramm "Neue Märkte erschließen" werden kleine und mittlere Unternehmen bei Vorhaben zur Erschließung neuer Märkte unterstützt. In diesem Zusammenhang können gefördert werden: allgemeine Unternehmenspräsentationen, Messebeteiligungen an Gemeinschaftsständen, Markterschließungsmaßnahmen im In- und Ausland sowie Beratungs- und Schulungsleistungen.
Detaillierte Informationen, Anträge und Vorschriften sind unter folgendem Link www.ibb.de/NME
hinterlegt.
Liquiditätsfonds
Unternehmen in Schwierigkeiten mit grundsätzlich positiven Zukunftsaussichten können Mittel aus dem Liquiditätsfonds beantragen. Von dem Programm ausgeschlossen sind Unternehmen in der Gründungsphase und bestimmte Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, Bauhauptgewerbe u. a..
Weitere Informationen erteilt Herr Steybe (Tel.: 9013-8381) von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen. Die Antragstellung erfolgt bei der Investitionsbank Berlin www.ibb.de
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Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)
Durch das Programm WeGebAU soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung geringqualifizierter und älterer Arbeitnehmer insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen geleistet wreden.
Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Weitere Informationen zu diesem Programm stehen auf der Internetseite der Agentur für Arbeit
zur Verfügung oder können über die Telefonnumer 01801 66 44 66 abgefragt werden.
Stelle statt Stütze
„Stelle statt Stütze“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Berlin mit bis zu 250 Mitarbeitern. Über das Programm können Unternehmen eine finanzielle Förderung beantragen, wenn sie einen neuen, unbefristeten und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz für einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger schaffen.
Die Länge der Förderung liegt zwischen sechs und zwölf Monaten. In dieser Zeit muss der Arbeitgeber die Beschäftigten arbeitsplatzbezogen einarbeiten und weiterqualifizieren. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Qualifikation der Arbeitnehmer und kann bis zu
70 % des Arbeitgeber-Bruttolohns betragen.
Anträge auf Förderung können bei der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) gestellt werden. Weitere Informationen können telefonisch unter 284 09 500 oder im Internet unter www.stelle-statt-stuetze.de
abgefragt werden.
Förderung mit JobPerspektive
Unternehmen können bei der Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses für langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Hilfebdürftige eine Förderung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Die Förderhöhe kann bis zu maximal 75% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes betragen und zunächst für 24 Monate gewährt werden.
Weitere Informationen können Sie per E-mail unter berlin-mitte.arbeitgeber@arbeitsagentur.de erfragen.
VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin
Die IBB Beteiligungsgesellschaft mbH stellt jungen Berliner Technologieunternehmen und Unternehmen aus der Kreativwirtschaft Venture Capital zur Verfügung. Ziel des VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittelständischen Wachstumsunternehmen der Berliner Kreativwirtschaft durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital.
Weitere Informationen zu Branchenschwerpunkten, Investitionskriterien, Beteiligungskonditionen können unter www.ibb-bet.de/vc_fonds_kreativ.0.html
abgefragt werden.
Kreativ Coaching Center (KCC)
Das Projekt Kreativ Coaching Center richtet sich an Unternehmen der Kreativwirtschaft. Es verfolgt das Ziel die in den Unternehmen vorhandenen Defizite durch individuelles subventioniertes Coaching zu minimieren bzw. zu beseitigen und hochqualifizierte Berater auch für kleine und mittlere Unternehmen bezahlbar zu machen.
Ähnlich wie das Technologie Coaching Center leistet das KCC-Coaching Hilfestellung bei allen Fragen der Unternehmensführung, z.B. bei der Optimierung Ihres Geschäftsplans, beim Controlling oder bei der Finanzierung Ihres Unternehmens.
Weitere Informationen können unter www.kcc-berlin.de
abgerufen werden.
Zwischenfinanzierungen von Filmproduktionen
Produktionsunternehmen mit Sitz in Berlin oder Brandenburg oder deutsche Produktionsgesellschaften, die einen wesentlichen Teil ihrer Auftragsproduktion in der Region Berlin-Brandenburg realisieren, können projektbezogenene Darlehen und Bürgschaften zur Zwischenfinanzierung von Filmproduktion zur Verfügung gestellt werden.
Weiteren Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der IBB
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Filmförderung
Produzentinnen und Produzenten mit Wohn- und Firmensitz in Deutschland können für die Entwicklung, den Vertrieb, den Verleih von Filmen eine Förderung erhalten.
Aktuelle Förderrichtlinien der Filmförderung Berlin-Brandenburg können unter www.medienboard.de
abgerufen werden. Ansprechpartner für das Programm ist Christian Berg (Tel.: 0331/74387-23) bei der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH.
Innovative Audiovisuelle Inhalte
Dieses Programm des Mediaboard Berlin-Brandenburg fördert Projekte, die audiovisuelle Inhalte zum Gegenstand haben. Das Programm soll junge kreative Unternehmen der Digitalbranchen, aber auch klassische Content-Produzenten motivieren, in die Entwicklung von innovativen und interaktiven Formaten zu investieren. Gefördert wird die Entwicklung neuer marktfähiger Inhalte für Games, Web 2.0 und Mobile in den Kategorien Development und Produktion.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Mediaboards Berlin-Brandenburg![]()
Design Transfer Bonus
Mit dem Design Transfer Bonus können Designprojekte und -maßnahmen im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. zur qualitativen Verbesserung bereits bestehender Produkte und Dienstleistungen gefördert werden. Die Designprojekte und -maßnahmen müssen einen Bezug zur angewandten Forschung und Entwicklung aufweisen. Gefördert werden nur Dienstleistungen von Unternehmen der Designbranche, die rechtlich unabhängig vom antragstellenden Unternehmen sind oder von Hochschulen. Die Dienstleister müssen eine ausgewiesene Designkompetenz besitzen und ihren Sitz in Berlin oder Brandenburg haben.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Website www.designtransferbonus.de![]()
Innovationsassistent/-in
Im Rahmen des Innovationsassistentenprogramms können innovative Projekte gefördert werden, innerhalb derer neue qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse für Absolventen/-innen von Universitäten, Fachhochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkanntem Abschluss entstehen. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse für die projektbezogene Beschäftigung als nicht rückzahlbarer Personalkostenzuschuss.
Detailinformationen zum Programm, Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung erhalten Sie auf der Webseite der IBB
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Transfer BONUS
Das Programm Transfer BONUS bezuschusst die Inanspruchnahme von Leistungen von Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg. Diese Zuschüsse – in Form von Förderquoten vom Auftragsvolumen – werden gewährt zur Realisierung von kleinen Kooperationsprojekten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft der angewandten Forschung und Entwicklung.
Weitere Informationen zum Programm, zu den Richtlinien und zum Antrag erhalten Sie unter dem Link www.transferbonus.de![]()
Design Transfer Bonus
Mit dem Design Transfer Bonus können Designprojekte und -maßnahmen im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. zur qualitativen Verbesserung bereits bestehender Produkte und Dienstleistungen gefördert werden. Die Designprojekte und -maßnahmen müssen einen Bezug zur angewandten Forschung und Entwicklung aufweisen. Gefördert werden nur Dienstleistungen von Unternehmen der Designbranche, die rechtlich unabhängig vom antragstellenden Unternehmen sind oder von Hochschulen. Die Dienstleister müssen eine ausgewiesene Designkompetenz besitzen und ihren Sitz in Berlin oder Brandenburg haben.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Website www.designtransferbonus.de![]()
Messeprogramm junge innovative Unternehmen
Das „Messeprogramm junge innovative Unternehmen“
des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle fördert die Teilnahmen an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen für junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Gefördert werden kann hier die Standmiete und der Standbau.
Die Liste der förderfähigen Messen finden Sie unter folgendem Link
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