Bezirkswahlamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bürgerentscheid in Friedrichshain-Kreuzberg am 13. Juli 2008
Amtliches Endergebnis des Bürgerentscheides „Spreeufer für alle!“
Am 13. Juli 2008 wurde im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in einem Bürgerentscheid über die Fragen abgestimmt:
(A) „Stimmen Sie für das Ersuchen an das Bezirksamt
- im Rahmen der Bebauungsplanung zu regeln, dass
- Neubauten nicht näher als 50 Meter an die Spreeseite im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg heranreichen (von Michael- bis Elsenbrücke einschließlich Lohmühleninsel) und
- keine neuen Hochhäuser zwischen Stadtbahn und Köpenicker/Schlesische Straße gebaut werden können.
- darauf hinzuwirken, dass
- im Bezirk statt einer Straßenbrücke nur ein Rad-/ Fußgängersteg über die Spree gebaut wird.“
(B) „Stimmen Sie für folgendes Ersuchen an das Bezirksamt, bei der weiteren Gestaltung des Spreeraums im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zwischen Michael- und Elsenbrücke folgende Planungen und Grundsätze umzusetzen:
- Eine öffentliche, durchgängige Uferpromenade für Alle auf beiden Seiten der Spree mit zusätzlichen Uferparks.
- Keine Hochhäuser auf der Kreuzberger Spreeseite und Verzicht auf das vorgesehene Hochhaus auf dem Friedrichshainer Osthafengelände.
- Kein Bau einer weiteren Autobrücke (nur für den öffentlichen Personennahverkehr, Fußgänger und Radfahrer) über die Spree.
- Forderungen des Bürgerbegehrens (Abstand von Neubauten 50m vom Ufer und keine Hochhäuser) soll das Bezirksamt nur insoweit verfolgen, wie dadurch keine Entschädigungen aus dem Bezirkshaushalt an Eigentümer zu leisten sind.“
(C) Wenn sowohl (A) als auch (B) die erforderliche Mehrheit erhält, welche Entscheidung würden Sie dann bevorzugen ?
Abstimmungsbeteiligung
| Abstimmungsberechtigte |
187.437 |
| Abstimmungsbeteiligung |
34.935 |
Ein Bürgerentscheid erfordert nach § 47 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BzVG) eine Abstimmungsbeteiligung von mindestens 15 % der Wahlberechtigten der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV).
Wahlberechtigt zur BVV am 17. September 2006 waren im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nach dem amtlichen Wahlergebnis 182.592 Bürgerinnen und Bürger. Diese Abstimmungsbeteiligung von mindestens 15 %, d. h. von mindestens 27.389 Bürgerinnen und Bürger, wurde erreicht. Sie liegt bei 19,1 %.
Abstimmungsfrage ( A )
| Ja |
29.786 |
| Nein |
4.540 |
| Ungültige Stimmen |
609 |
Abstimmungsfrage ( B )
| Ja |
14.874 |
| Nein |
18.545 |
| Ungültige Stimmen |
1.516 |
Abstimmungsfrage ( C )
| ( A ) |
26.727 |
| ( B ) |
7.656 |
| ungültige Stimmen |
552 |
Der Bürgerentscheid ist mit der Vorlage zur Frage (A) erfolgreich, da sich 19,1 % der bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung festgestellten Zahl der Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligt haben und sie mit der Mehrheit der gültigen Stimmen angenommen wurde.
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