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Grundstücksnummerierung

Allgemeine Informationen

Das Anbringen der Grundstücksnummern ist Pflicht der Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten und Grundstücksnutzer. Alle Grundstücke sind mit so vielen Grundstücksnummern zu versehen, wie es für Ordnung und Sicherheit notwendig ist.

Bearbeitungszeit

Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens werden Grundstücksnummern bekannt gegeben und nach Erteilung der Baugenehmigung zeitnah festgesetzt. Grundstücksnummern werden festgesetzt, sobald es zum Auffinden und Unterscheiden von Grundstücken aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist. Festgesetzte Grundstücksnummern müssen zeitnah am Grundstück angebracht werden.
Nicht ordnungsgemäß angebrachte Grundstücksnummern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Hierzu kann ein Bußgeld verhängt werden.
Für die Beschaffenheit und die Art des Anbringens müssen die Vorschriften der Verordnung über die Grundstücksnummerierung (NrVO)(Externer Link) beachtet werden. Grundstücksnummern müssen bei Dunkelheit beleuchtet sein, damit die Orientierung und das schnelle Auffinden gewährleistet sind.

Unterlagen

Es wird empfohlen, dem formlosen Antrag auf Erteilung einer Grundstücksnummer einen Lageplan des Grundstücks mit seinen Zugängen beizufügen.

Gebühren

Die Festsetzung einer Grundstücksnummer wird mit 70,00 € berechnet.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Fachbereich Vermessung
Mehringdamm 32
10961 Berlin
- Kreuzberg
Stadtplan


Postanschrift:
Bezirksamt Friedrichshain-
Kreuzberg von Berlin
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Vermessung
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Tel.: (030) 90298-2265
Fax: (030) 90298-2292
E-Mail

Fahrverbindungen

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U Hallesches Tor:
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U Mehringdamm:
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