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Ein Sterbefall ist eingetreten, was ist nun zu tun?

Standesamt > Ein Sterbefall ist eingetreten.

Der Verlust eines nahe stehenden Menschen ist ein schmerzliches Ereignis. Deshalb sind die Angehörigen oft überfordert, die mit einem Sterbefall verbundenen notwendigen Behördengänge zu erledigen. Bestattungsunternehmen sind am besten geeignet, hilfreich zur Seite zu stehen und alles erforderliche zu erledigen. Aus diesem Grund ist dringend zu empfehlen, schnellstmöglich einen Bestatter Ihrer Wahl zu beauftragen.

Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin muss alle Sterbefälle beurkunden, die sich im Bereich des Bezirks ereignen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Tod eines Menschen im Krankenhaus oder zu Hause eintritt. Wichtig ist vor allem, sofort den Haus- oder Notarzt zu informieren. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und einen Leichenschauschein ausstellen.

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Welche Unterlagen werden jetzt benötigt?

Nach Erhalt des Leichenschauscheins muss der oder die Verstorbene beim Bürgeramt in Berlin abgemeldet werden. Dort wird ein Bestattungsschein und eine Bescheinigung mit persönlichen Angaben zum Verstorbenen (Ergänzungsblatt zum Leichenschauschein) ausgestellt. Dies erledigen in der Regel die Bestattungsunternehmen. Wenn Sie dies oder andere Wege selbst erledigen möchten, sprechen Sie mit Ihrem Bestatter.

Zum Bürgeramt müssen folgende Unterlagen mitgenommen werden:

  • Leichenschauschein
  • Personalausweis und falls vorhanden der Reisepass des Verstorbenen
  • je nach Familienstand die entsprechenden Personenstandsurkunden (siehe folgend)


Zum Standesamt müssen folgende Unterlagen mitgenommen werden:

  • in jedem Fall den Leichenschauschein und die vom Bürgeramt ausgestellten Papiere,
  • Personenstandsurkunden entsprechend des Familienstandes (siehe folgend)

War der Verstorbene ledig?

An Personenstandsurkunden werden benötigt:

Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern oder das Stammbuch der Eltern, wenn die Geburt darin eingetragen ist.

War der Verstorbene verheiratet?

An Personenstandsurkunden werden benötigt:

Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (alte Bundesländer Eheschließung nach 1957, neue Bundesländer nach 03.10.1990 oder auf Antrag angelegt), oder das Stammbuch bei Eheschließung vor 1958.

War der Verstorbene verwitwet?

An Personenstandsurkunden werden benötigt:

Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (alte Bundesländer Eheschließung nach 1957, neue Bundesländer nach 03.10.1990 oder auf Antrag angelegt) und Sterbeurkunde, wenn der Tod des anderen Ehegatten noch nicht darin vermerkt ist.

War der Verstorbene geschieden?

An Personenstandsurkunden werden benötigt:

Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und rechtskräftiges Scheidungsurteil, wenn die Scheidung noch nicht vermerkt ist. Sollten Ihnen die entsprechenden Urkunden nicht gleich zur Verfügung stehen, so muss der Sterbefall trotzdem sofort dem Standesamt angezeigt werden. Die Personenstandsurkunden können nachgereicht werden. Erst dann kann der Sterbefall beurkundet und Sterbeurkunden ausgestellt werden.


Haben Sie Fragen, so steht Ihnen unser Bereich Sterbebuch in den Sprechzeiten gerne zur Verfügung.



Standesamt > Ein Sterbefall ist eingetreten.

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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Sterbebuch -
Schlesische Str. 27A
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