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Ehe- und Lebenspartnerschaftsbereich

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Sie möchten heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen?


Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin berät Sie auf dieser Seite über die notwendigen Schritte:


Bevor eine Eheschließung stattfinden kann, muss von beiden Verlobten ein Antrag zur Eheschließung (ehemals Aufgebot) gestellt werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache beider Verlobten im Standesamt erforderlich.
Wo beantrage ich eine Eheschließung?
Persönlich bei dem Standesamt, in dessen Berliner Bezirk einer von Ihnen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Anmeldung zur Eheschließung ist während der Sprechzeiten möglich. Eine separate Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Eine erfolgte Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Das heißt, dass Sie sich innerhalb von 6 Monaten nach der erfolgten Anmeldung einen Eheschließungstermin ausgesucht und geheiratet haben müssen. Anderenfalls verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit. Anders ausgedrückt - Sie können eine Anmeldung zur Eheschließung frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin beantragen.

Foto des Trauzimmers

Welche Unterlagen werden benötigt?
Sind beide Verlobten in Deutschland geboren und besitzen beide seit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, finden Sie hier einen Flyer als PDF-Dokument, dem Sie alle erforderlichen Unterlagen entnehmen können. Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, ist die gemeinsame Vorsprache im Standesamt innerhalb der Sprechzeiten erforderlich.

Sollte ein oder beide Verlobte nicht in Deutschland geboren sein und/oder nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist bei der Fragestellung der erforderlichen Unterlagen das (frühere) Heimatrecht der Verlobten durch das Standesamt zu berücksichtigen. Auf Grund der Vielschichtigkeit der einzelnen Länderrechte werden Sie hier dazu keine weiteren Informationen finden. Um Ihnen unnötigen Ärger, Kosten und Zeitverluste zu ersparen, empfiehlt sich zwingend ein persönliches Beratungsgespräch im Standesamt. Die Beratung erfolgt im Bereich Heiratsregister des Standesamtes in der 2. Etage innerhalb der normalen Sprechzeiten. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Zur rechtsverbindlichen Beratung ist die Vorlage Ihres Personalausweises bzw. ausländischen Reisepasses notwendig.

Ein Beratungsgespräch dauert im Normalfall 15-20 Minuten und ist für Sie kostenlos. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir dieses mit Ihnen nicht telefonisch abwickeln können. Am Ende eines solchen Gespräches erhalten Sie von uns einen verbindlichen Auskunftszettel, auf dem alle erforderlichen Unterlagen vermerkt sind.

Foto der Terrasse des Standesamtes

Wann finden die Eheschließungen statt?
Das Standesamt führt im Regelfall Eheschließungen montags und dienstags jeweils nachmittags und mittwochs und freitags vormittags durch, sowie an ausgesuchten Samstagen jeweils vormittags.
An welchen ausgesuchten Samstagen finden 2012 Eheschließungen statt?
25.02. / 10.03. / 24.03. / 14.04. / 28.04. / 05.05. / 12.05. / 02.06. / 16.06. / 07.07. / 21.07. / 04.08. / 18.08. / 01.09. / 15.09. / 06.10. / 20.10. / 03.11. / 17.11. / 01.12. / 15.12.
Wo finden die Eheschließungen statt?
Die Eheschließungen finden im Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin in der Schlesischen Str. 27A statt. Im Standesamt befindet sich ein großzügig und hübsch eingerichteter Eheschließungsbereich, der neben dem eigentlichen Trauzimmer, zwei separate Aufenthaltsbereiche für Ihre Gäste zur Verfügung stellt, sowie eine Garderobe. Der Traubereich ist behindertengerecht zugänglich. Das Trauzimmer bietet für 40 Personen ausreichend Platz und ist mit einer Bestuhlung von 20 Plätzen ausgestattet. Auf dem Hof des Standesamtes finden Sie für das Brautauto und ein weiteres Fahrzeug Platz.
Kann ich bereits jetzt einen Termin zur Eheschließung vereinbaren?
Jein.

Einen verbindlichen Termin zur Eheschließung erhalten Sie erst, wenn die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist und die Prüfung durch den Standesbeamten abgeschlossen wurde. Dann können Sie auch sicher sein, dass die Eheschließung an diesem Tag stattfindet.

Sollten Sie noch nicht alle für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen zusammen haben - wird dies jedoch auf Grund der Einschätzung des Standesamtes in einem überschaubaren Zeitrahmen möglich sein - reservieren wir Ihnen gerne Ihren Wunschtermin zur Eheschließung unverbindlich. Setzen sie sich dazu bitte mit uns telefonisch oder per E-Mail (mit Rückrufnummer) in Verbindung.
Sind Trauzeugen erforderlich?
Nein, Trauzeugen sind heutzutage nicht mehr erforderlich. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, bis zu zwei Trauzeugen am Tag der Eheschließung mitzubringen. Es ist ausreichend, wenn Sie uns diese am Tag der Eheschließung namentlich benennen und diese ebenfalls ein gültiges Personaldokument bei sich haben.

Foto des Parkplatzes

Wie verhält es sich mit der erforderlichen "Bescheinigung aus dem Melderegister"?
Sowohl auf dem oben hinterlegten Auskunftsflyer, als auch in einem persönlichen Beratungsgespräch werden Sie auf die Notwendigkeit einer "Bescheinigung aus dem Melderegister" hingewiesen. Diese Bescheinigung ist von Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland erforderlich. Sollten Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, dann aus dem Ausland. Eine "Bescheinigung aus dem Melderegister" erhalten Sie in Deutschland grundsätzlich von der Gemeindebehörde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz inne haben. In Berlin sind das die Bürgerämter, in anderen Städten neben Bürgerämtern auch Einwohnermeldeämter. Zu beachten ist, dass diese Bescheinigungen bei Vorlage im Standesamt nicht älter als 14 Tagen sein sollten.

Im Rahmen der Anmeldung einer Eheschließung kann Ihnen das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg für Ihren Hauptwohnsitz in Berlin solch eine "Bescheinigung aus dem Melderegister" im Regelfall ausstellen. Wir empfehlen Ihnen davon Gebrauch zu machen. Zum einen ersparen Sie sich den Gang zum Bürgeramt und zum anderen haben Sie keine Probleme mit der eingeschränkten Gültigkeit.

Für einen Hauptwohnsitz außerhalb Berlin müssen Sie sich dort an die jeweils zuständige Stelle wenden.

In Einzelfällen werden dem Standesamt an Stelle einer "Bescheinigung aus dem Melderegister" eine "Anmeldebescheinigung" vorgelegt. Eine "Anmeldebescheinigung" haben Sie zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung für Ihre jetzige Wohnung erhalten. Diese bescheinigt, dass Sie sich an diesem Tag in besagter Wohnung angemeldet haben, jedoch nicht, dass Sie dort immer noch gemeldet sind. Eine "Anmeldebescheinigung" ersetzt damit nicht eine aktuell ausgestellte "Bescheinigung aus dem Melderegister".

Sie möchten im Ausland heiraten?
Bei einer beabsichtigten Eheschließung im Ausland stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag ein Ehefähigkeitszeugnis aus - sofern Sie in unserem Stadtbezirk wohnhaft sind. Auch dazu ist ein beratendes Gespräch erforderlich.

Nach erfolgter Eheschließung ist es erforderlich, dass Sie Ihren neuen Familienstand dem Bürgeramt durch Vorlage der Original-Eheurkunde und einer Übersetzung in die deutsche Sprache mitteilen.
Kann man eine Eheschließung auch alleine anmelden?
Eine Anmeldung muss zwingend von beiden Verlobten persönlich im Standesamt vorgenommen werden.

In den Fällen, in denen sich einer von Ihnen beiden noch oder gerade im Ausland befindet, besteht die Möglichkeit sich vorübergehend von der Anmeldung zu befreien. Dies ist möglich unter Nutzung einer formgebundenen Vollmacht,

Und nochmals der Hinweis: Diese Vollmacht befreit Sie nicht von einer persönlichen Anmeldung einer Eheschließung im Standesamt. Wenn Sie davon Gebrauch machen, muss die Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Erst danach ist die Eheschließung möglich.
Sie benötigen für Übersetzungen einen beeidigten Dolmetscher?
Für die Beantragung einer binationalen Eheschließung oder Lebenspartnerschaften ist die schriftliche Übersetzung der ausländischen Urkunden in die deutsche Sprache (Amtssprache) erforderlich. Ein Verzeichnis der für die Gerichte und Notare allgemein beeidigten Dolmetscher und Übersetzer finden Sie hier.
Sollte der direkte Link nicht funktionieren, finden Sie die Liste auf der Internetseite des Landgerichtes Berlin. Bitte schauen Sie im unteren Teil unter "Verzeichnis der für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer".


Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne persönlich zu unseren Sprechzeiten zur Verfügung.

Telefonisch ist das Standesamt werktags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr erreichbar unter der zentralen Rufnummer

(030) 90298-0.

Ansprechpartner im Standesamt für das Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister sind:

  • (030) 90298 - 4699      Frau Hotzler
  • (030) 90298 - 4586      Frau Yaşar
  • (030) 90298 - 4488      Frau Ebert
  • (030) 90298 - 4649      Frau Fickenscher

Bitte beachten Sie, dass sich die Mitarbeiter des Standesamtes auf Grund Ihrer Tätigkeit nicht immer an ihrem Arbeitsplatz aufhalten und während direkter Kundengespräche nur bedingt telefonieren können.

Sollten Sie das Standesamt telefonisch einmal nicht erreichen, senden Sie uns doch einfach eine E-Mail. Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass die Antworten auf Ihre Fragen häufig Rückfragen erfordern. Es empfielt sich daher eine Rückrufnummer (auch Handy) mit anzugeben. Ein Mitarbeiter des Standesamtes wird Sie dann zurückrufen oder per E-Mail antworten.

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(030) 90298 - 4170

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Mo, Di 08:30 - 12:30 Uhr
Do 13:00 - 18:00 Uhr

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Bus-Haltestelle:
Stralauer Allee:
347
Taborstr.:
265, N65