Festgesetzte Bebauungspläne
Ab sofort können Sie die für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg festgesetzten Bebauungspläne hier im Internet ansehen. Link
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Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Festgesetzte Bebauungspläne
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Ein Bebauungsplan (verkürzt als B-Plan bezeichnet) regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Im Bebauungsplan legt ein Bezirk fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Der Bebauungsplan wird in der Regel nur für einen Teil des Stadtgebietes, etwa ein einzelnes Grundstück oder einen Stadtteil, aufgestellt. In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich ist eine Erläuterung, in der die Planintention dargelegt und in der jede zeichnerische und textliche Festsetzung begründet werden muss (Begründung). Ein Bebauungsplan kann aber beispielsweise nur aus einem textlichen Teil mit Begründung bestehen.
In § 1 BauGB
sind Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung) definiert, nämlich „die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde (hier im Bezirk) … vorzubereiten und zu leiten“. Weiter heißt es, die Bauleitpläne sind „aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Gemeinde. Solange also die Beurteilung eines Bauvorhabens im Innenbereich problemlos nach § 34 BauGB möglich ist, kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Wenn aber Spannungen (z. B. Interessenskonflikte) zu befürchten sind, sich Spannungen häufen, oder wenn sich eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet, ist der Bebauungsplan das Instrument, die Entwicklung in bestimmte Bahnen zu lenken oder zu halten. Siedlungserweiterungen (Neubaugebiete) unter Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen bzw. größere Vorhaben im Außenbereich können nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens
umgesetzt werden.
Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung
aller Betroffener und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.
Jeder Verfahrensschritt, d. h. der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans, der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung, der Beschluss über den Entwurf, der Beschluss zur Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Beschluss über etwaige Änderungen und eine evtl. notwendige weitere Auslegung und Beteiligung, der Beschluss über die Abwägung der Bedenken und schließlich der Beschluss über Satzung erfolgt durch die Gemeindegremien (Bezirksverordnetenversammlung - BVV).
Die Realisierung des Bebauungsplanverfahrens
im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erfolgt im Fachbereich Stadtplanung unseres Amtes.
Die Erstellung, Einsichtnahme und der Verkauf von Bebauungsplänen gehört zu den Aufgaben des Fachbereiches Vermessung unseres Amtes.
Sie haben die Möglichkeit, die für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg festgesetzten Bebauungspläne hier im Internet anzusehen. Link
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