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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Stadtentwicklungsamt
Stadterneuerung und Sanierungsverwaltung
Studie Sozialstruktur und Mietentwicklung im Erhaltungsgebiet Bergmannstraße-Nord. Bitte beachten Sie die Downloadhinweise. laden »
(06.11.2008; Studie Bergmannstr., 7711292 Bytes)
Studie Sozialstruktur und Mietentwicklung im Erhaltungsgebiet Graefestraße. Bitte beachten Sie die Downloadhinweise. laden »
(06.11.2008; Studie Graefestr., 8366890 Bytes)
Studie Sozialstruktur und Mietentwicklung im Erhaltungsgebiet Luisenstadt (SO 36). Bitte beachten Sie die Downloadhinweise. laden »
(06.11.2008; Studie Luisenstadt, 8819546 Bytes)Die Aufgabe des Sachgebiets Milieuschutz besteht darin, die im Bezirk bestehenden Erhaltungsverordnungen gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
umzusetzen.
In unserem Bezirk gibt es insgesamt 8 Erhaltungsgebiete von unterschiedlicher Größe, in zweien wird neben der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, dem sog. Milieuschutz (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
) auch die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB
) geschützt.
Der Schutzzweck der Erhaltungsverordnungen wird dadurch erreicht, dass die Änderung, die Nutzungsänderung, der Rückbau und (in den Gebieten, die nach Nr. 1 festgesetzt wurden) die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen.
Für Vorhaben, die gem. § 65 bzw. § 64 Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
in einem Baugenehmigungsverfahren bzw. im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu behandeln sind, bedarf es keines gesonderten Antrages beim Sachgebiet Milieuschutz; dieses wird am (vereinfachten) Baugenehmigungsverfahren beteiligt, und die Baugenehmigung schließt dann die erhaltungsrechtliche Genehmigung ein.
Bei Vorhaben, die gem. § 63 BauO Bln
in der Regel von der Baugenehmigung freigestellt sind, jedoch in einem der Erhaltungsgebiete liegen, wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt.
Für alle anderen Maßnahmen ist beim Sachgebiet Milieuschutz ein Antrag zu stellen. Das Antragsformular A betrifft Gebiete, in denen die städtebauliche Eigenart und – in den Gebieten Luisenstadt sowie Graefestraße - die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung unter Schutz stehen, das Antragsformular B ist zu verwenden wenn im Gebiet nur die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt wird. Dem Antrag beizufügen sind – sofern zutreffend - die auf Seite 2 erwähnten Anlagen, der Gebäudebogen und der Wohnungsbogen Teil 1 und Teil 2.
Einzelheiten zum jeweiligen Gebiet und den dafür geltenden Genehmigungskriterien entnehmen Sie bitte den Gebietsbeschreibungen.
Antragsformular A Das Antragsformular A betrifft Gebiete, in denen die städtebauliche Eigenart und – in den Gebieten Luisenstadt sowie Graefestraße - die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung unter Schutz stehen. laden »
(Antragsformular A (Milieuschutz), 19670 KB)
Antragsformular B Das Antragsformular B ist zu verwenden wenn im Gebiet nur die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt wird. laden »
(Antragsformular B (Milieuschutz), 17100 KB)
Antrag - Gebäudebogen ...zur Übersicht über Umbau und/oder Änderung baulicher Anlagen, Anlage 4 zum Antrag auf Genehmigung nach §§ 172 und 173 BauGB laden »
(Antrag Gebäudebogen (Mil), 33868 KB)
Antrag - Wohnungsbogen 1 ...zur Übersicht über die Änderung baulicher Anlagen
Anlage 3 (Teil 1) zum Antrag auf Genehmigung gemäß §§ 172 und 173 BauGB laden »
Antrag - Wohnungsbogen 2 ...zur Übersicht über die Änderung baulicher Anlagen
Anlage 3 (Teil 2) zum Antrag auf Genehmigung gemäß §§ 172 und 173 BauGB laden »
Weitere Informationen:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - Soziale Stadt Stadterneuerung![]()
Informationsblätter zu den Erhaltungsgebieten:

Rathaus Kreuzberg
Yorckstr. 4-11
10965 Berlin - Kreuzberg
Stadtplan
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
Mehringdamm:
U6, U7
Bushaltestelle:
Mehringdamm / Yorckstr.:
M19, 140, 248, N6, N7, N42
Radverbindung![]()