Die psychosoziale Betreuung ist eine sozialpädagogische Beratung speziell für erwerbsfähige Menschen. Sie dient zur zusätzlichen Unterstützung für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt und zur Überwindung ggfs. vorhandener Vermittlungshemmnisse in Arbeit.
Das Angebot des Sozialdienstes erstreckt sich insbesondere auf:
- Allgemeine Beratung
- Clearing bei Vermittlungshemmnissen
- Hilfeplanung im psychosozialen Bereich
- Beratung in persönlichen Krisensituationen
- Einschaltung von anderen Fachdiensten und weiterführenden Hilfsangeboten
- Stellungnahmen zur Härtefallanerkennung für Auszubildende gem. § 7 Abs. 5 SGB II
- Stellungnahmen zu geplanten Sanktionen des Jobcenters gem. § 31. SGB II
- Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Wohnung § 22 SGB II (z.B. Erforderlichkeit eines Umzugs; Zumutbarkeit von Maßnahmen zur Senkung der Mietkosten; Auszug unter 25jähriger aus der elterlichen Wohnung; Direktüberweisung der Miete an den Vermieter)