Anspruch auf diese Hilfeleistung haben Personen, die
-das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
-das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, d.h. nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können
sofern, sie ihren Lebensunterhalt, wie Lebensmittel, Kleidung, Unterkunft und Heizung nicht bzw. nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften müssen ihr gemeinsames Einkommen und Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen. Auch bei eheähnlichen Gemeinschaften wird von einem wechselseitigen füreinander Einstehen in finanziellen Notsituationen ausgegangen.
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
Mehringdamm:
U6, U7
Bushaltestelle:
Mehringdamm:
M19, 140, 248