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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


Anspruch auf diese Hilfeleistung haben Personen, die

-das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
-das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, d.h. nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können

sofern, sie ihren Lebensunterhalt, wie Lebensmittel, Kleidung, Unterkunft und Heizung nicht bzw. nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften müssen ihr gemeinsames Einkommen und Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen. Auch bei eheähnlichen Gemeinschaften wird von einem wechselseitigen füreinander Einstehen in finanziellen Notsituationen ausgegangen.

Kontakt

Sozialamt
Yorckstraße 4-11
10965 Berlin

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Telefon (030) 90298 2682
Telefax (030) 90298 2685

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Fahrverbindungen

U-Bahnhof:
Mehringdamm:
U6, U7

Bushaltestelle:
Mehringdamm:
M19, 140, 248

Ansprechpartnerinnen

Allgemeine materielle Hilfen

Frau Lieding
Telefon (030) 90298 3544
Telefax (030) 90298 1425
E-Mail

Frau Hesse
Telefon (030) 90298 3542
Telefax (030) 90298 1425
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Mo, Do 09:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung