Ausländische Bürgerinnen und Bürger, die sich tatsächlich in Berlin aufhalten, erhalten bei Bestehen der Anspruchsvoraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Klärung der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung sowie der Zuständigkeit des Bezirks erfolgt bei Nachfrage.
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG können bei Bedarf sozialpädagogische Beratung vom Sozialdienst der Fachstelle für Wohnungsnotfälle in Anspruch nehmen.
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
Mehringdamm:
U6, U7
Bushaltestelle:
Mehringdamm:
M19, 140, 248