Nichterwerbsfähige Personen können sich bei Fragen und Problemen an die sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs "Prävention, Gesundheitsförderung- und -hilfe für Erwachsene" im Gesundheitsamt wenden.
Nichterwerbsfähigkeit bedeutet, dass der Rententräger nach einer Begutachtung festgestellt hat, dass der/die Betroffene nicht mehr als 3 Stunden täglich unter den allgemeinen Arbeitsbedingungen tätig sein kann und deshalb voll erwerbsgemindert ist. Die Erwerbsminderung kann für einen begrenzten Zeitraum oder auf Dauer (bis zum Eintreten der Altersrente) gelten.
Der Sozialdienst im Gesundheitsamt ist auch für Senioren zuständig, die eine soziale Problematik aufweisen. Das Beratungsangebot ist unabhängig davon, ob ein Leistungsanspruch besteht oder geltend gemacht werden soll.
Der Fachbereichs "Prävention, Gesundheitsförderung- und -hilfe für Erwachsene" untergliedert sich in zwei Schwerpunkte.
1) Hilfebedürftige Menschen, die aufgrund körperlicher Erkrankungen erwerbsunfähig sind oder eine Beratung aus sozialen Gründen oder aufgrund des Alters benötigen, wenden sich bitte an den Schwerpunkt Soziale Beratung für behinderte, chronisch erkranke oder alte Menschen.
2) Hilfebedürftige Menschen, die aufgrund psychischer Probleme erwerbsunfähig sind, wenden sich bitte an den Sozialpsychiatrischen Dienst.
FB Erwachsene im Gesundheitsamt
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Fachbereich Prävention, Gesundheitsförderung und -hilfe für Erwachsene
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