
Auf der Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes vom 04.08.1994 wurden 1994/1995 in den Berliner Bezirken Plan- und Leitstellen Gesundheit eingerichtet. Sie sind als Stabsstellen bei dem/der für das Gesundheitsressort zuständigen Stadtrat/rätin angesiedelt. Die Aufgaben der Plan- und Leitstellen wurden im seit dem 01.07.2006 gültigen Gesundheitsdienstgesetz bekräftigt und erweitert.
Ihre Hauptaufgabe ist, als Schnittstelle für das kommunale Gesundheitswesen einschließlich sozialer Bereiche zu wirken. Ihre Funktionen sind Kooperation, Koordination, Information sowie Projektinitiierung, -evaluation und Qualitätssicherung in den Bereichen Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung und Prävention, Psychiatrie- und Suchthilfekoordination, Gesundheitsplanung und Gesundheitsversorgung.
Hierbei konzentriert sich die Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit auf bevölkerungs- und strukturbezogene Maßnahmen, insbeondere für gesundheitlich und sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen.
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(Flyer_QPK_2011.pdf, 185351 KB)Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit
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