Baumscheibenbegrünung

Bauscheibe

Neben der Verschönerung der Umgebung kann eine gut ausgeführte Begrünung der Baumscheibe auf vielfache Weise zu einer Standortverbesserung für den Baum führen.

Dies geschieht durch:
  • Verbesserte Bodendurchlüftung und Wasseraufnahme
  • Regulierung der Bodentemperatur
  • Verringerte Bodenverdichtung durch Betreten oder Befahren
  • Verbesserte Bedingungen für das Bodenleben
  • Weniger geeignet als Abstellfläche, Hundetoilette oder Abfalleimer

Heimische Blütenpflanzen auf Baumscheiben können kleine ökologische Inseln bilden und fördern so unsere ansässige Mikrofauna und können einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in der Stadt leisten. Dieser Lebensraum kann sich sogar auf andere einheimische Tierarten wie Vögel und Fledermäuse erstrecken.
Die Bepflanzung von Baumscheiben fördert auch das zusätzliche Gießen der Bäume durch Anwohner*innen bei langanhaltender Hitze und Trockenheit. Besonders junge Bäume benötigen dann zusätzliches Wasser, aber auch ältere Bäume profitieren davon.
Reden Sie auch mit Ihren Nachbar*innen. Vielleicht können Sie sich bei der Pflege eines Baumes abwechseln. Nur eine nachhaltige Bepflanzung und Pflege führt zu einer Verbesserung des Straßenbildes.

Leider können einige mit der Begrünung vorgenommene Maßnahmen auch Probleme und Gefahren zur Folge haben. So ist es bereits zu einem Baumumsturz gekommen, weil die weiter unten genannten Bedingungen nicht beachtet wurden. Daher muss das Bezirksamt die Einhaltung wichtiger Voraussetzungen kommunizieren und kontrollieren, um Gefahren vorzubeugen. Es kann daher in bestimmten Fällen erforderlich werden, Bodenauftrag, Begrünungen und Aufbauten wieder zu entfernen.

Das Straßen- und Grünflächenamt freut sich über die regelmäßige freiwillige Mithilfe und das Engagement von Anwohner*innen für die Baumscheiben im öffentlichen Straßenland, denn das lässt die Fläche optisch ansprechender erscheinen und hat positive Auswirkungen auf unsere Bäume.

Blume

Pflanzenauswahl

  • Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen
  • Flachwurzelnde Stauden und Bodendecker
  • Blumenzwiebeln
  • Wildblumensamen
  • Trockenheitsliebende Kräuter

Eine Baumscheibenbegrünung muss sich immer nach den Bedürfnissen des Baumes richten.

Bitte beachten Sie, dass die Pflanzen auf den Baumscheiben in einem extremen Lebensraum zurechtkommen müssen, da die Bäume mit ihnen um das Platz-, Wasser-, Nährstoff-, und Lichtangebot konkurrieren.

Die eingebrachten Pflanzen dürfen die Straßenbäume nicht in ihrer Funktion und ihrem Wachstum beeinträchtigen, daher sind hochwachsende Pflanzen und Kletterpflanzen nicht geeignet. Auch Gehölze und starkwüchsige Gräser sind ungeeignet als Bepflanzung, da diese eine zu starke Wasser- und Nährstoffkonkurrenz zum Baum darstellen.

Um die Baumscheibe besser vor Hunden zu schützen können zum Beispiel die Pflanzen Plectranthus caninus (Harfenstrauch) oder Coleus canina gepflanzt werden, diesen Pflanzen wird ein abschreckender Geruch für Hunde nachgesagt.

Bei der Auswahl der Pflanzen ist auch darauf zu achten, dass diese nicht so hoch werden, dass sie die Sicht von Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Autofahrer*innen beeinträchtigen.

Was ist bei einer Baumscheibenbegrünung unbedingt zu beachten und einzuhalten?

Grundsätzlich ist die Bepflanzung einzelner Straßenbaumscheiben durch Anwohner*innen möglich. Dabei wird um die Beachtung folgender Regeln gebeten.

  • Schnittmaßnahmen an Bäumen werden nur vom Straßen- und Grünflächenamt beauftragt und durchgeführt.
  • Eine Bepflanzung bei Jungbäumen ist nicht möglich, da sich diese noch in der Entwicklungspflege befinden (Jungbäume sind erkennbar an einer Holzstütze um den Baum).
  • Damit Baumwurzeln und eventuell vorhandene Versorgungsleitungen (die gelegentlich sehr dicht unter der Erdoberfläche verlaufen) nicht beschädigt werden, ist die Lockerung des Bodens vorsichtig per Hand bzw. kleinem Werkzeug und nur so tief, dass keine Wurzeln verletzt werden, vorzunehmen. Die vorhandene Baumscheibeneinfassung sollte dabei nicht gelockert oder beeinträchtigt werden.
  • Das Oberflächenniveau der Erde in einer Baumscheibe darf durch das Aufbringen von Substrat nicht erhöht werden, da viele Bäume dies nicht dauerhaft verkraften und dadurch sogar absterben können. Deshalb stellt das Aufschütten sogar eine Ordnungswidrigkeit nach der Berliner Baumschutzverordnung dar.
  • Aufgrund der regelmäßig stattfindenden Baumkontrollen zur Verkehrssicherungspflicht ist es wichtig, dass der Stammfuß und sichtbare Wurzeln der Bäume von der Bepflanzung nicht verdeckt werden. Auch das Aufstellen von Kübeln, Töpfen oder Kästen auf der Baumscheibe ist nicht erwünscht und nicht zulässig, da dadurch wichtige Bereiche des Stammfußes und flach verlaufende Wurzeln nicht auf ihre Unversehrtheit überprüft werden können. Auch Reste von Fruchtkörpern holzzerstörender Pilze (die ein wichtiges Anzeichen einer bevorstehenden Bruchgefahr sein können) sind dann nicht frühzeitig erkennbar. Baumscheibenbewuchs und anderes Material, welches die Sichtkontrolle verhindert, müssen entfernt werden.
  • Das Einschlagen von Material zur Befestigung von Pfosten, Zaunelementen oder Drähten kann eine große Gefahr für Baumwurzeln und unterirdische Leitungen darstellen und ist daher nicht zulässig. Die Beschädigung von Wurzeln kann kurz- oder langfristig zum Absterben und zum Verlust der Standsicherheit des Baumes führen und sogar schwerwiegende Unfälle verursachen.
  • Sind Zäune oder Einfriedungen erwünscht, so müssen diese mindestens 30 cm und dürfen maximal 40 cm hoch sein, da sie von Fußgänger*innen rechtzeitig gesehen werden müssen und keine Unfallgefahr als Stolperfalle darstellen dürfen. Zäune oder Einfriedungen sind nur dann erlaubt, wenn die Breite des daneben verlaufenden Gehwegs von 2,50m nicht unterschritten wird. Sitzflächen auf Zäunen sind nicht gestattet. Sollten die Einzäunungen nicht verkehrssicher genug sein, da sie Verletzungsstellen (z.B. herausstehende Nägel und Schrauben) aufweisen und selbst geringen Belastungen (z.B. spielenden Kindern) nicht standhalten, so werden diese vom Straßen- und Grünflächenamt kostenpflichtig beseitigt.
  • Die vorhandenen Gehweg- und Straßeneinfassungen der Baumscheiben, unabhängig vom Material, dürfen nicht verändert werden.
  • Die Bepflanzung darf zu keiner Behinderung auf Geh- oder Radweg und der Fahrbahn führen. Daher sind Mindestabstände bei der Bepflanzung einzuhalten. Diese betragen 50 cm zu Fahrbahnen (Bordsteinkanten) und 25 cm zu Radwegen.

Wenn Sie diese Regeln beachten, werden die Baumscheibenbepflanzungen geduldet. Rechtsansprüche ergeben sich für die Ausführenden daraus nicht. Es werden keine vertraglichen Regelungen getroffen.

Das Straßen- und Grünflächenamt behält sich vor, im begründeten Einzelfall ohne Rücksprache mit den Pflegenden in die Bepflanzung einzugreifen oder diese komplett zu beräumen. (Sicherheit, Baumfällung, Neupflanzung, etc.)

Die Aufgabe der Berliner Stadtreinigung zur Reinigung von Baumscheiben bleibt auch nach der Übernahme der Pflege und Bepflanzung durch Dritte bestehen. Bitte beachten Sie, dass für etwaige Schäden, die durch die Reinigung auftreten können, die BSR nicht haftet. Die BSR-Mitarbeiter*innen bemühen sich aber, gepflegte Baumscheiben auch sorgfältig zu bearbeiten.

Seit 2013 können aus personellen Gründen keine Registrierungen von Baumscheibenpatenschaften mehr entgegengenommen werden. Auch die Betreuung bestehender Patenschaften ist nicht mehr gesichert.

  • Baumscheibenbegrünung Informationen

    PDF-Dokument (247.6 kB) - Stand: 22.7.2020