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Oberbaumbrücke

Untere Denkmalschutzbehörde

Stadtenwicklungsamt

Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Unterer Denkmalschutz

Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde

Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, wichtige Zeugnisse der Baukultur - unter Berücksichtigung ihrer Denkmaleigenschaften - zu bewahren, sowie Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Sie wirken darauf hin, dass Denkmale in die städtebauliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.
Der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg obliegt der Schutz der Denkmäler im Bezirk. Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln(Externer Link)) sind Baudenkmale, Denkmalbereiche, Gartendenkmale sowie Bodendenkmale. Hierzu gehören neben Kirchen, Schlösser und Palais, auch Wohn- und Geschäftshäuser, Industriegebäude, Gärten, Parkanlagen, Friedhöfe sowie Bodendenkmale.
Alle Denkmale sind in der Berliner Denkmalliste(Externer Link) des Landesdenkmalamtes(Externer Link) eingetragen.

Unsere Aufgaben im einzelnen:

  • Entscheidungen und Stellungnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz(Externer Link)
  • Denkmalschutzrechtliches Genehmigungs- und Ordnungsverfahren bei
    • Veränderungen am Erscheinungsbild,
    • Instandsetzung,
    • Wiederherstellung,
    • Nutzungsänderung,
    • Beseitigung,
    • Entfernung von seinem Stand- oder Aufbewahrungsort,
    • Werbeanlagen.
  • Überwachung des Denkmalbestandes
  • Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
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Ansprechpartner/in

Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde
Ansprechpartner für den Bereich Kreuzberg

Ansprechpartnerin für den Bereich Friedrichshain

Herr O. Vogt
Zeichen: BAA-UD1,
Telefon: (030) 90298-2500,
FAX: (030) 90298-2411,
Zimmer: 1002, Altbau 1.Etage
E-Mail

Frau H. Zillmer
Zeichen: BAA-UD2,
Telefon: (030) 90298-8035,
FAX: (030) 90298-2411,
Zimmer: 1001, Altbau 1.Etage
E-Mail
Hinweis: Die E-Mail-Adressen sind derzeit noch nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur geeignet.

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Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung

Gemäß § 12 Abs. 1 DSchG Bln(Externer Link) ist vor Beginn von Maßnahmen an Baudenkmalen und in deren unmittelbarer Umgebung ein Antrag mit prüffähigen Unterlagen einzureichen. Erst wenn die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt, darf mit der Maßnahme begonnen werden. Die Genehmigung nach dem DSchG Bln(Externer Link) ersetzt nicht Genehmigungen, die nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sind (z.B. die Baugenehmigung).

Genehmigungsanträge nach § 11 DSchG Bln(Externer Link) sind formlos schriftlich an die Untere Denkmalschutzbehörde im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zu richten.



Sie müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer der Antragsteller,
  • ggf. Vollmacht des Grundstückseigentümers,
  • Lageplan,
  • eine exakte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen mit Material- und Farbangaben, Bauzeichnungen (mind. M. 1:100) und ggf. Detailzeichnungen,
  • Bestandspläne oder historische Pläne,
  • ferner Fotos (heutiger Zustand, ggf. historische Aufnahmen).

Sie können hierbei auch unser Antragsformular (PDF Dokument) nutzen.

Mit den beantragten Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die denkmalrechtliche Genehmigung - und falls gewünscht, eine vorzeitige Bestätigung des Landesdenkmalamtes(Externer Link) für steuerliche Vergünstigung - erteilt ist.

Sollte für die beabsichtigten Baumaßnahmen ein Bauantrag gemäß § 55 Abs. 1 oder 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln(Externer Link)) oder gemäß § 60a BauO Bln(Externer Link) im vereinfachten Genehmigungsverfahren bei der Bauaufsicht erforderlich sein, so sind die o.g. Unterlagen dort mit einzureichen. Die denkmalrechtliche Genehmigung wird Bestandteil der Baugenehmigung. Wir bitten das Exemplar für die Untere Denkmalschutzbehörde entsprechend zu kennzeichnen.

Für Baumaßnahmen, die bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei sind oder dem Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach § 56a BauO Bln(Externer Link) unterliegen, ist der Antrag direkt an die Untere Denkmalschutzbehörde zu richten (vgl. oben).

Denkmalrechtliche Beratungen und Genehmigungen sind gebührenfrei.
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Anträge auf Steuervergünstigungen

Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten von Baudenkmalen werden nach Einkommensteuergesetz §§ 7i, 10f und 11b steuerlich begünstigt, soweit diese denkmalspezifische Erhaltungsleistungen beinhalten.

Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt erteilt nur das Landesdenkmalamt(Externer Link) nach ordnungsgemäßer Ausführung der genehmigten Maßnahmen. Für die vorzeitige Bescheinigung für das Finanzamt muss vor Baubeginn eine Kopie des Bauantrages oder des denkmalrechtlichen Antrages an das Landesdenkmalamt(Externer Link) gerichtet werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Rechnungen geordnet mit Zahlungsnachweis beim Landesdenkmalamt(Externer Link) unter Verwendung der erforderlichen Formulare einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erteilt das Landesdenkmalamt(Externer Link) eine Bescheinigung über alle förderungswürdigen Leistungen zum Erhalt des Denkmals.

Steuerbescheinigungen(Externer Link) sind gebührenpflichtig.

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Links, Downloads und weiterführende Informationen

Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung

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(Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung, 101 KB)



  • Denkmale in Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)(Externer Link)
  • Das Landesdenkmalamt(Externer Link)


    • Denkmalkarte(Externer Link) Die Denkmalkarte wird als Teil des Gesamtangebots digitaler Karten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt.


    • Denkmaldatenbank(Externer Link) - Die Datenbank enthält Informationen zu allen in der Denkmalliste aufgeführten Positionen, insgesamt ca. 12.000 Datensätze. Der Grunddatenbestand wird zunehmend durch Texte und Fotos aus den bereits veröffentlichten Berliner Bänden der Reihe Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland ergänzt. Die Datenbank erlaubt einfache Suchabfragen, z.B. für die Suche nach allen denkmalgeschützten Bauten eines speziellen Architekten oder in einem Ortsteil. Nach Möglichkeit wird zu jedem Denkmal ein Foto angeboten. Benutzungshinweise(Externer Link)

  • Publikationen/ Veröffentlichungen(Externer Link) (kostenpflichtige) zum Thema Denkmalschutz
  • Bezirksmuseum Friedrichshain - Kreuzberg(Externer Link)
    Das Bezirksmuseum Friedrichshain-Kreuzberg versteht sich als Gedächtnis des Bezirks. Es unterhält ein umfangreiches Archiv zu beiden Bezirksteilen mit Beratung für alle Interessierten. Dazu gibt es wechselnde Ausstellungen zur Regional- und Stadtteilgeschichte, in der Regel unter aktuellen Fragestellungen, besonders zur Zuwanderung, Industrie-, Gewerbe- und Stadtentwicklung; eine Dauerausstellung mit Abteilungen zur Stadtentwicklung und Migrationsgeschichte auf zwei Etagen; eine historische Setzerei und Druckerei, die ehemalige Druckerei Otto Schneider; eine Präsenzbibliothek zur Geschichte Friedrichshains und Kreuzbergs; museumspädagogische Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie thematische Stadtführungen.
    (Quelle: Bezirksmuseum Friedrichshain-Kreuzberg)

Kontakt

Bauaufsicht
Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz

Postanschrift:


Bezirksamt Friedrichshain-
Kreuzberg von Berlin
Stadtentwicklungsamt
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Tel.: (030) 90298-2543
Fax: (030) 90298-2411
E-Mail

Verkehrsanbindung

Rathaus Kreuzberg
Yorckstr. 4-11
10965 Berlin
- Kreuzberg
Stadtplan

Fahrverbindungen

U-Bahnhof:
Mehringdamm:
U6, U7

Bushaltestelle:
Mehringdamm / Yorckstr.:
M19, 140, 248, N6, N7, N42

Radverbindung(Externer Link)