Paragraphen
Das Rechtsamt ist ein internes Amt des Bezirksamtes. Es darf keine Rechtsauskünfte an Bürger erteilen oder deren Rechtsberatung vornehmen.
Das Rechtsamt nimmt die interne Rechtsberatung der Verwaltung, also des Bezirksamtgremiums, der Bezirksverordnetenversammlung sowie aller Leistungs- und Verantwortungszentren (LUV) und Serviceeinheiten (SE) wahr und führt die Prozesse des Bezirksamtes.
Das Rechtsamt ist darüber hinaus für die Bearbeitung von Anträgen
auf öffentlich-rechtliche Namensänderungen (Vornamen und Familiennamen) zuständig.
Bürger, die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit Wohnsitz gemeldet sind, wenden sich an:
- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Rechtsamt
- Frankfurter Allee 35 - 37 (Aufgang B, 3. Etage, Zimmer 3908)
- 10249 Berlin
- Frau Laabs
- Tel. 90298 - 4134
Sprechzeiten:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
- 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
- sowie nach telefonischer Vereinbarung
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund diese rechtfertigt, z.B. bei anstößig oder lächerlich klingenden Namen, Sammelnamen, Doppelnamen, schwer zu schreibenden oder zu sprechenden Namen.
Von der öffentlich-rechtlichen Namensänderung zu unterscheiden sind die Namensänderungen, die in die Zuständigkeit der jeweiligen Standesämter fallen.
Dies sind Namensänderungen im Zusammenhang mit der Eheschließung bzw. Ehescheidung sowie namensgestaltende Erklärungen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.