Der Bezirksschornsteinfegermeister nimmt Aufgaben des Brand- und Immissionsschutzes war.
Hierzu gehören unter anderem:
- Ausführung der durch die Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschriebenen Arbeiten
- Regelmäßiges Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten
- Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen oder ähnlicher Einrichtungen auf ihre Feuersicherheit - in den Gebäuden, in denen er Arbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung, der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen - 1. BImSchV oder den landesrechtlichen Bauordnungen auszuführen hat, durch persönliche Besichtigung innerhalb von fünf Jahren, und zwar jährlich in einem Fünftel seines Bezirks (Feuerstättenschau)
- unverzügliche schriftliche Meldung der bei Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen oder ähnlichen Einrichtungen vorgefundenen Mängel
- an den Grundstückseigentümer, im Falle von Wohnungseigentum an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und, sofern die Einrichtung sich in den Räumen des Wohnungseigentümers befindet und zum Sondereigentum gehört,
- zusätzlich an den Wohnungseigentümer, den der Verwalter dem Bezirksschornsteinfegermeister auf Anforderung zu benennen hat,
- an die zuständige Behörde, wenn die Mängel nicht innerhalb einer von dem Bezirksschornsteinfegermeister zu setzenden Frist abgestellt worden sind* Prüfung und Begutachtung von Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen oder ähnlichen Einrichtungen auf ihre Feuersicherheit
- Beratung in feuerungstechnischen Fragen
- Überprüfung von Schornsteinen, Feuerstätten und Verbindungsstücken oder ähnlichen Einrichtungen sowie Feststellung und Weiterleitung der für die Aufstellung von Emissionskatastern
- Messen, feststellen und analysieren von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid in Abgasen von Feuerungsanlagen und vergleichen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
Für die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten erhebt der Bezirksschornsteinfegermeister Gebühren und Auslagen nach Maßgabe der Verordnung über die Kosten für Kehr- und Überprüfungsarbeiten und Messungen durch Bezirksschornsteinfegermeister in Berlin (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung - KüGebO) .
Jeder Bezirksschornsteinfegermeister ist in einem Kehrbezirk tätig. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist in mehrere Kehrbezirke unterteilt. Den für Sie verantwortlichen Bezirksschornsteinfegermeister erfahren Sie über die
Kehrbezirks-Suche
bei der Schornsteinfegerinnung Berlin.
Frau S. Manteuffel
Zeichen: BAA-17,
Telefon: (030) 90298-2680,
FAX: (030) 90298-3750,
Zimmer: 2009, Altbau 2. Etage
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