Direkt zum Inhalt der Seite springen

Stadtentwicklungsamt

Dach-Ausblick in Kreuzberg

Schornsteinfegerwesen

Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz



Der Bezirksschornsteinfegermeister nimmt Aufgaben des Brand- und Immissionsschutzes war.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Ausführung der durch die Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschriebenen Arbeiten
  • Regelmäßiges Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten
  • Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen oder ähnlicher Einrichtungen auf ihre Feuersicherheit - in den Gebäuden, in denen er Arbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung, der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen - 1. BImSchV oder den landesrechtlichen Bauordnungen auszuführen hat, durch persönliche Besichtigung innerhalb von fünf Jahren, und zwar jährlich in einem Fünftel seines Bezirks (Feuerstättenschau)
  • unverzügliche schriftliche Meldung der bei Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen oder ähnlichen Einrichtungen vorgefundenen Mängel
    • an den Grundstückseigentümer, im Falle von Wohnungseigentum an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und, sofern die Einrichtung sich in den Räumen des Wohnungseigentümers befindet und zum Sondereigentum gehört,
    • zusätzlich an den Wohnungseigentümer, den der Verwalter dem Bezirksschornsteinfegermeister auf Anforderung zu benennen hat,
    • an die zuständige Behörde, wenn die Mängel nicht innerhalb einer von dem Bezirksschornsteinfegermeister zu setzenden Frist abgestellt worden sind* Prüfung und Begutachtung von Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen oder ähnlichen Einrichtungen auf ihre Feuersicherheit
  • Beratung in feuerungstechnischen Fragen
  • Überprüfung von Schornsteinen, Feuerstätten und Verbindungsstücken oder ähnlichen Einrichtungen sowie Feststellung und Weiterleitung der für die Aufstellung von Emissionskatastern
  • Messen, feststellen und analysieren von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid in Abgasen von Feuerungsanlagen und vergleichen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).

Für die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten erhebt der Bezirksschornsteinfegermeister Gebühren und Auslagen nach Maßgabe der Verordnung über die Kosten für Kehr- und Überprüfungsarbeiten und Messungen durch Bezirksschornsteinfegermeister in Berlin (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung - KüGebO) .

Jeder Bezirksschornsteinfegermeister ist in einem Kehrbezirk tätig. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist in mehrere Kehrbezirke unterteilt. Den für Sie verantwortlichen Bezirksschornsteinfegermeister erfahren Sie über die Kehrbezirks-Suche(Externer Link) bei der Schornsteinfegerinnung Berlin.
Seitenanfang
AnsprechpartnerIn für das Schornsteinfegerwesen im Bezirk

Frau S. Manteuffel
Zeichen: BAA-17,
Telefon: (030) 90298-2680,
FAX: (030) 90298-3750,
Zimmer: 2009, Altbau 2. Etage
E-Mail

Rechtliche Grundlagen, Gesetzestexte, Verodnungen
Seitenanfang
Weiter Informationen, Downloads

Kontakt

Bauaufsicht
Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz

Postanschrift:


Bezirksamt Friedrichshain-
Kreuzberg von Berlin
Stadtentwicklungsamt
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Tel.: (030) 90298-2543
Fax: (030) 90298-2411
E-Mail

Verkehrsanbindung

Rathaus Kreuzberg
Yorckstr. 4-11
10965 Berlin
- Kreuzberg
Stadtplan

Fahrverbindungen

U-Bahnhof:
Mehringdamm:
U6, U7

Bushaltestelle:
Mehringdamm / Yorckstr.:
M19, 140, 248, N6, N7, N42

Radverbindung(Externer Link)