Sie befinden sich im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abteilung Finanzen, Personal und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz, Verwaltungsaufgaben, Baulastenverzeichnis
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz
Baulasten
Baulasten dienen der Sicherung öffentlich - rechtlicher Genehmigungsvoraussetzungen für ein Bauvorhaben, unabhängig von den regelmäßig bestehenden privatrechtlichen Beziehungen der beteiligten GrundstückseigentümerInnen oder Erbbauberechtigten. Durch die übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung (durch Verpflichtungserklärung) verpflichtet sich die/der GrundstückseigentümerIn zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf seinem Grundstück, um die Bebaubarkeit bzw. die Erweiterung der Nutzbarkeit eines anderen Grundstückes zu ermöglichen.
Inhalt von Baulasten können beispielsweise Zuwegungen, Feuerwehrzufahrten, Fluchtwege und Aufstellungsorte für Mülltonnen sein. Baulasten werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den RechtsnachfolgerInnen.
Die Übernahme dieser öffentlich - rechtlichen Verpflichtung ist freiwillig, ist sie jedoch einmal übernommen und die Eintragung in das öffentlich - rechtliche Baulastenverzeichnis erfolgt, wirkt diese auch gegenüber RechtsnachfolgerInnen. Eine Löschung von Baulasten kann nur auf Antrag gegenüber der Bauaufsichtbehörde erfolgen. Über diesen Antrag entscheidet die Bauaufsichtbehörde. Der Verwaltungsrechtsweg ist gegeben.
Das Baulastenverzeichnis besteht aus den einzelnen Baulastenblättern. Jedes Grundstück erhält ein eigenes Baulastenblatt.
Zielstellung: Ausräumung öffentlich-rechtlicher Hindernisse, die einem Vorhaben entgegenstehen, durch Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung, um den hierdurch herbeigeführten rechtlichen Zustand für die Dauer zu sichern.
Baulastenauskunft
Das Baulastenverzeichnis für den Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg wird hier geführt und kann von Berechtigten eingesehen werden.
Da sich eine Baulast auf ein bestimmtes Bauvorhaben bezieht, bitten wir Sie um konkrete Einzelanfragen. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig und können daher nur auf schriftliche Anfrage hin erteilt werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir die als E-Mail gesendeten Anfragen nicht bearbeiten können.
Einzureichende Unterlagen für die Entgegennahme einer Baulasterklärung
Wir benötigen:
Frau B. Stuka
Zeichen: BAA-1
Telefon: (030) 90298 3233
Fax: (030) 90298 2411
Zimmer: 2063 (Neubau)
EMail
| Dienstag | 09 Uhr - 12 Uhr |
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Bei der angegebenen Anschrift handelt es sich um den Dienstsitz. Nutzen Sie bitte den Link zu den einzelnen Bezirken für weitere Informationen.
Antrag auf die Entgegennahme einer Baulasterklärung Das Formular ist online ausfüllbar laden »
(Antrag auf die Entgegennahme einer Baulasterklärung, 113 KB)



Dienstgebäude
Yorckstr. 4-11
10965 Berlin - Kreuzberg
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