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Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz





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Online-Zugang zum elektronischen Baugenehmigungsverfahren

Faltblatt eBG Sachstandsauskunft (Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung)
  • Sachstandsauskunft für BauherrInnen und EntwurfsverfasserInnen(Externer Link)
    • Die Bauherrenschaft und deren bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Architekten, Bauingenieure) haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren nach der Bauordnung für Berlin über das Auskunftsmodul des elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens einzusehen. Die Sachstandsauskunft für Baugenehmigungsverfahren (Bürgerauskunft) ermöglicht einen ständigen Zugriff auf die Verfahrensdaten - 24 Stunden am Tag ist die Bauaufsichtsbehörde erreichbar. Dazu erhalten die Antragsteller mit der Eingangsbestätigung zum jeweiligen Aktenzeichen eine PIN. Diese PIN wird von der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Briefpost für alle neu eingehenden Anträge oder Anzeigen versandt.
    • Bedienungsanleitung und Systemvoraussetzungen
    • Faltblatt zur eBG Sachstandsauskunft (PDF Dokument)
    • Flyer Elektronische Bauvorlagen in Berlin (PDF Dokument)
Flyer Elektronische Bauvorlagen in Berlin
  • Verfahrensauskunft für MitarbeiterInnen von Behörden und Dienststellen(Externer Link)
    • Sollten Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden oder Dienststellen den Zugriff auf die Verfahrensdaten der Berliner Bauaufsicht benötigen und noch keine Zugangskennung haben, wenden Sie sich bitte an die Bauaufsichtsbehörden des jeweiligen Bezirkes. Bundes- und Landesbehörden, die nicht nur den Zugriff auf einen Bezirk benötigen, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle eBG.

  • Zugang zur elektronischen Behördenbeteiligung(Externer Link)
    • Sollten Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden oder Dienststellen den Zugriff für die elektronische Behörden- und Dienststellenbeteiligung der Berliner Bauaufsicht benötigen und noch keine Zugangskennung haben, wenden Sie sich bitte an die Bauaufsichtsbehörden des jeweiligen Bezirkes. Bundes- und Landesbehörden, die nicht nur den Zugriff auf einen Bezirk benötigen, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle eBG.

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