Frau Dipl.-Ing Sibylle Wolter
Zeichen: Bau-L
Die örtliche Zuständigkeit der Berliner Bau- und Wohnungsaufsichtsämter liegt in dem jeweiligen Berliner Stadtbezirk, in dem sich das Bauvorhaben, das Grundstück, das Haus oder Ihre Wohnung befindet. Informationen zu den Ansprechpartnern und Sprechstunden erhalten Sie jeweiligen Bau- Und Wohnungsaufsichtsamt des jeweiligen Bezirkes.
Hier geht es zur Übersicht
Sachstandsauskunft für BauherrInnen und EntwurfsverfasserInnen
Die Bauherrenschaft und deren bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Architekten, Bauingenieure) haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren nach der Bauordnung für Berlin über das Auskunftsmodul des elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens einzusehen. Die Sachstandsauskunft für Baugenehmigungsverfahren (Bürgerauskunft) ermöglicht einen ständigen Zugriff auf die Verfahrensdaten - 24 Stunden am Tag ist die Bauaufsichtsbehörde erreichbar. Dazu erhalten die Antragsteller mit der Eingangsbestätigung zum jeweiligen Aktenzeichen eine PIN. Diese PIN wird von der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Briefpost für alle neu eingehenden Anträge oder Anzeigen ab dem 01.01.2011 versandt. (Bedienungsanleitung und Systemvoraussetzungen)
Verfahrensauskunft für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Behörden und Dienststellen
Sollten Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden oder Dienststellen den Zugriff auf die Verfahrensdaten der Berliner Bauaufsicht benötigen und noch keine Zugangskennung haben, wenden Sie sich bitte an die Bauaufsichtsbehörden des jeweiligen Bezirkes. Bundes- und Landesbehörden, die nicht nur den Zugriff auf einen Bezirk benötigen, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle eBG.
Zugang zur elektronischen Behördenbeteiligung
Sollten Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden oder Dienststellen den Zugriff für die elektronische Behörden- und Dienststellenbeteiligung der Berliner Bauaufsicht benötigen und noch keine Zugangskennung haben, wenden Sie sich bitte an die Bauaufsichtsbehörden des jeweiligen Bezirkes. Bundes- und Landesbehörden, die nicht nur den Zugriff auf einen Bezirk benötigen, wenden sich bitte an die Geschäftsstelle eBG.
Für die nicht verfahrensfreien Vorhaben nach der Bauordnung für Berlin finden Sie hier die erforderlichen Vordrucke der Berliner Bauaufsichten.
Verwaltung, Ordnungswidrigkeiten und Wohnungsaufsicht
Bauaufsicht Ortsteil Kreuzberg/ Bauaufsicht Ortsteil Friedrichshain
- Erteilung von Vorbescheiden / Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Baugenehmigungsverfahren, hierzu gehören die:
- Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen jeglicher Art
- Entscheidung über Baugenehmigungen hinsichtlich der erforderlichen Abweichungen von bau- und planungsrechtlichen Vorschriften
- Überwachung und Einhaltung der allgemeinen Anforderungen an Gebäuden
- Durchführung von Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachung
- Gefahrenabwehr, Bearbeitung von Mängeln, Gefahrenstellen und sonstigen bauordnungswidrigen Zuständen
- Erstellung von brandschutztechnischen Prüfberichten
Aussendienst
- Durchführung von Bau- und Arbeitsschutzkontrollen.
- Prüfung ggf. Anordnungen und Maßnahmen bei Mängeln, Gefahrenstellen und bauordnungswidrigen Zuständen
- Prüfung und Kontrollen im Rahmen der Wohnungsaufsicht, Feuchtigkeitskontrollen und Messungen.
- Durchführung von Ersatzvornahmen sowie Entrümpelung von Wohnungen, Wohnungsräumungen
- Durchführung der Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen
Untere Denkmalschutzbehörde
- Schutz von denkmalgeschützter und erhaltenswerter Bausubstanz
- Entscheidungen und Stellungnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz
- Denkmalschutzrechtliches Genehmigungsund Ordnungsverfahren