Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen am Standort Amt für Soziales

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:30-10:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
      11:00-13:00 Uhr Materielle Hilfen
  • Dienstag

      08:30-10:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
      11:00-13:00 Uhr Materielle Hilfen
  • Donnerstag

      08:30-10:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
      11:00-13:00 Uhr Materielle Hilfen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Leistungsbeziehende Bürgerinnen und Bürger vereinbaren für die Vorsprache bitte einen Termin.

Pandemiebedingt gibt es derzeit nur eine Notsprechstunde.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Auf dem Parkplatz befindet sich ein Häuschen mit einem Fotografen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
  • Tagesausflüge
  • Klassen- und Kitafahrten
  • gemeinsames Mittagessen
  • Sport, Kultur und Freizeit
  • Lernförderung
  • persönlichen Schulbedarf.
Als Berechtigungsnachweis für diese Leistungen erhalten Sie den berlinpass-BuT.

Voraussetzungen

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
    Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.
  • Gleichzeitig Bezug von Leistungen
    • Bezug von Sozialhilfe
    • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
    • Bezug von Wohngeld
    • Bezug von Kinderzuschlag
    • oder vergleichbar geringem Einkommen

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
  • Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
  • Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
    • Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
    • Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe
    • Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Merkblatt für Empfänger von Kinderzuschlag
    • Merkblatt für Empfänger von Wohngeld

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Amt für Soziales
Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Erwerbsunfähige mit geringem Einkommen

  • Amt für Bürgerdienste
Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld bzw. Kindergeldzuschlag

  • Jobcenter
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bzw. Erwerbsfähige mit geringem Einkommen

  • Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.

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