Corona Zuschuss- für Kleinstunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler*innen

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kleinstunternehmen mit maximal 10 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige können schnell und mit geringem, bürokratischen Aufwand Zuschüsse zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage beantragen.

Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm können ausschließlich durch online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden.