Über uns

Die Organisationseinheit für Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes („Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit“) ist neben dem Gesundheitsamt Bestandteil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in den Berliner Bezirken.

Aufgaben

Die Aufgabenwahrnehmung der Organisationseinheiten für Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes (OE QPK) ist im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz, GDG) von Berlin geregelt. Laut § 1 GDG entfallen auf den Bereich Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination folgende Teilaufgaben:
  • Gesundheits- und Sozialberichterstattung
  • Sozialindikative Gesundheitsplanung
  • Koordination, Planung und Steuerung der psychiatrischen Versorgung und der
    Suchthilfe
  • Initiierung und Koordination von Maßnahmen der Gesundheitsförderung sowie
    Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Erarbeitung und Weiterentwicklung fachlicher Standards zur Sicherung von Qualität und Nachhaltigkeit der Leistungen des Gesundheitssystems, soweit es dem öffentlichen Gesundheitsdienst obliegt.

Wie die Berliner OE QPK bzw. die “Planungs- und Koordinierungsstellen Gesundheit” – wie sie nach wie vor auch benannt werden – ihre Aufgaben wahrnehmen und bewerten, lässt sich im beigefügten Bericht nachlesen.

Die OE QPK im Land Berlin

  • Aufgaben der Planungs- und Koordinierungsstellen im Land Berlin

    PDF-Dokument (479.9 kB) - Stand: Juli 2012

Gesundheitsdienst-Gesetz

  • Gesundheitsdienstgesetz

    PDF-Dokument (93.0 kB) - Stand: 25. Mai 2006

Zielstruktur (Aufgaben und Personalbestand)

Im Ergebnis der Neuordnungsagenda des Berliner Senats wurde auch der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) des Landes Berlin bewertet. Ein Meilenstein war das Inkrafttreten des “Gesundheitsdienstreformgesetzes” (Gesundheitsdienst-Gesetz, GDG) am 1. Juli 2006.
Im Zuge der weiteren Modernisierung des ÖGD wurde 2010 eine einheitliche Aufgaben- und Personalstruktur für die bezirklichen Gesundheitsämter und die OE QPK der Bezirke erarbeitet, die bekannt geworden ist unter dem Begriff “Mustergesundheitsamt”.
Das GDG tritt am 30. Juni 2016 außer Kraft. Im Zuge der Überarbeitung des Gesetzes muss diese Zielstruktur des ÖGD sorgfältig bewertet werden. Denn sie ist bislang in keinem Bezirk umgesetzt worden.
Die Berichte zum “Mustergesundheitsamt” sind hier zum Herunterladen verfügbar. Teil 2 enthält die Tabellen mit den Aufgaben und Personalzielzahlen.

Schlussbericht zum "Mustergesundheitsamt", Teil 1

  • Schlussbericht zum Mustergesundheitsamt, Teil 1

    PDF-Dokument (565.4 kB) - Stand: Juni 2010

Schlussbericht zum "Mustergesundheitsamt", Teil 2

  • Schlussbericht zum Mustergesundheitsamt, Teil 2

    PDF-Dokument (791.4 kB) - Stand: Juni 2010