Drucksache - DS/1204/V  

 
 
Betreff: Innovatives Projekt sichern – Eckwerk-Grundstück in ‚Urbanes Gebiet‘ umwidmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Hochstätter, PeggyJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:FDP
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.03.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Vorberatung
03.04.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) vertagt   
15.05.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
05.06.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Eckwerk-Grundstück in Urbanes Gebiet umwidmen  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das sogenannte Eckwerk-Grundstück in ein nach § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sogenanntes ‚Urbanes Gebiet umgewidmet werden kann.

 

 

Begründung:

Die Gebietskategorie ‚Urbanes Gebiet ermöglicht an diesem Standort eine andere Nutzungsmischung und auch einen höheren Immissionsrichtwert als es mit der bisherigen Kategorie möglich war. Diese Gebietskategorie wurde vor knapp zwei Jahren extra eingeführt, um in städtischen Lagen der steigenden Nachfrage nach Wohnraum in Städten nachzukommen. Stichwort: die Stadt der kurzen Wege mit Arbeitsplätzen vor Ort.

 

 

BVV 27.03.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 15.05.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das sogenannte Eckwerk-Grundstück in ein nach § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sogenanntes ‚Urbanes Gebiet umgewidmet werden kann.

 

 

BVV 05.06.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das sogenannte Eckwerk-Grundstück in ein nach § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sogenanntes ‚Urbanes Gebiet umgewidmet werden kann.

 

 
 

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