Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1204/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das sogenannte Eckwerk-Grundstück in ein nach § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sogenanntes ‚Urbanes Gebiet‘ umgewidmet werden kann.
Begründung: Die Gebietskategorie ‚Urbanes Gebiet‘ ermöglicht an diesem Standort eine andere Nutzungsmischung und auch einen höheren Immissionsrichtwert als es mit der bisherigen Kategorie möglich war. Diese Gebietskategorie wurde vor knapp zwei Jahren extra eingeführt, um in städtischen Lagen der steigenden Nachfrage nach Wohnraum in Städten nachzukommen. Stichwort: die Stadt der kurzen Wege mit Arbeitsplätzen vor Ort.
BVV 27.03.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 15.05.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das sogenannte Eckwerk-Grundstück in ein nach § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sogenanntes ‚Urbanes Gebiet‘ umgewidmet werden kann.
BVV 05.06.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das sogenannte Eckwerk-Grundstück in ein nach § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sogenanntes ‚Urbanes Gebiet‘ umgewidmet werden kann.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin