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Drucksache - DS/1182/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Bezirksstadträtin für Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Es gibt derzeit keine Gründe für einen Heimfall (ähnlich Kündigung). Der bestehende Erbbaurechtsvertrag kann nicht fristlos gekündigt werden. Es werden Gespräche zur einvernehmlichen Auflösung des bestehenden Erbbaurechtsvertrages geführt.
Die Immobilie befindet sich im Fachvermögen des Amts für Weiterbildung und Kultur. Nach einer möglichen Rückabwicklung des bestehenden Erbbaupachtvertrags wäre das Bezirksamt an bestehende Vereinbarungen gebunden z.B. bestehende Mietverträge im Erdgeschoss.
Daher führt die Finanz- und Kulturstadträtin die Verhandlungen, um den Willen der BVV umzusetzen, die Liegenschaft wieder in die Verfügung des Bezirkes zurückzuholen.
Eine Bedarfsabfrage an die Fachämter ist erfolgt. Bedarfe mehrerer Fachämter sind bekannt.
Es besteht derzeit lediglich eine baurechtliche Nutzungsgenehmigung für das Erdgeschoss des Gebäudes. Es gibt derzeit keine baurechtliche Nutzungsgenehmigung für das gesamte Gebäude. Das Gebäude darf nicht genutzt werden – insbesondere aufgrund des fehlenden Brandschutzes! Für eine Nutzung des gesamten Gebäudes sind umfangreiche Instandsetzung-, Sanierungs- und brandschutztechnische Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich. Notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen (insb. für Brandschutz und Gebäudetechnik) für das Gebäude kosten mehrere Millionen Euro, eine Komplettsanierung ist um ein Vielfaches teurer. Der Bezirk hat derzeit weder den Zugriff auf das Objekt, noch Finanzmittel oder personelle Kapazitäten die Baumaßnahmen umzusetzen. Planung und Durchführung der Baumaßnahme würden mehrere Jahre dauern.
Ja, aber auch von vielen anderen Fachämtern.
Mit freundlichen Grüßen
Clara Herrmann Bezirksstadträtin
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