Drucksache - DS/1182/V  

 
 
Betreff: Liegenschaft Bergmannstraße 28/29
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Lupper, Hannah SophieLupper, Hannah Sophie
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In der Anfrage Drs. 1134/V gab das Bezirksamt (Herr Schmidt) an, dass für die Liegenschaft Bergmannstr. 28/29 (ehem. Rosegger Schule) eine Nutzung für Angebote des Kultur- und Weiterbildungsbedarfes angestrebt ist wie passt diese Auskunft zur Beschlusslage der BVV vom 28.12018 (Drs. 0950/V), dass die Benennung kommunaler Bedarfe unter Einbeziehung aller Fachämter zu erfolgen hat?

 

  1. Warum soll ein Ausweichstandort für die Jugendfreizeitstätte Wasserturm während der im Wasserturm erfolgenden Sanierungsarbeiten in Form von Containern auf dem Hof der ehem. Rosegger Schule geschaffen werden und nicht im Gebäude selbst?

 

  1. Sind dem Bezirksamt Raumbedarfe von Schulen im Einzugsbereich der Bergmannstr. 28/29 bekannt?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Bezirksstadträtin für Finanzen, Umwelt,

Kultur und Weiterbildung

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. In der Anfrage Drs. 1134/V gab das Bezirksamt (Herr Schmidt) an, dass für die Liegenschaft Bergmannstr. 28/29 (ehem. Rosegger Schule) eine Nutzung für Angebote des Kultur- und Weiterbildungsbedarfes angestrebt ist – wie passt diese Auskunft zur Beschlusslage der BVV vom 28.11.2018 (Drs. 0950/V), dass die Benennung kommunaler Bedarfe unter Einbeziehung aller Fachämter zu erfolgen hat?

 

Es gibt derzeit keine Gründe für einen Heimfall (ähnlich Kündigung). Der bestehende Erbbaurechtsvertrag kann nicht fristlos gekündigt werden. Es werden Gespräche zur einvernehmlichen Auflösung des bestehenden Erbbaurechtsvertrages geführt.

 

Die Immobilie befindet sich im Fachvermögen des Amts für Weiterbildung und Kultur. Nach einer möglichen Rückabwicklung des bestehenden Erbbaupachtvertrags wäre das Bezirksamt an bestehende Vereinbarungen gebunden z.B. bestehende Mietverträge im Erdgeschoss.

 

Daher führt die Finanz- und Kulturstadträtin die Verhandlungen, um den Willen der BVV umzusetzen, die Liegenschaft wieder in die Verfügung des Bezirkes zurückzuholen.

 

Eine Bedarfsabfrage an die Fachämter ist erfolgt. Bedarfe mehrerer Fachämter sind bekannt.

 

  1. Warum soll ein Ausweichstandort für die Jugendfreizeitstätte Wasserturm während der im Wasserturm erfolgenden Sanierungsarbeiten in Form von Containern auf dem Hof der ehem. Rosegger Schule geschaffen werden und nicht im Gebäude selbst?

 

Es besteht derzeit lediglich eine baurechtliche Nutzungsgenehmigung für das Erdgeschoss des Gebäudes. Es gibt derzeit keine baurechtliche Nutzungsgenehmigung für das gesamte Gebäude. Das Gebäude darf nicht genutzt werden – insbesondere aufgrund des fehlenden Brandschutzes! Für eine Nutzung des gesamten Gebäudes sind umfangreiche Instandsetzung-, Sanierungs- und brandschutztechnische Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich. Notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen (insb. für Brandschutz und Gebäudetechnik) für das Gebäude kosten mehrere Millionen Euro, eine Komplettsanierung ist um ein Vielfaches teurer. Der Bezirk hat derzeit weder den Zugriff auf das Objekt, noch Finanzmittel oder personelle Kapazitäten die Baumaßnahmen umzusetzen. Planung und Durchführung der Baumaßnahme würden mehrere Jahre dauern.

 

  1. Sind dem Bezirksamt Raumbedarfe von Schulen im Einzugsbereich der Bergmannstr. 28/29 bekannt?

 

Ja, aber auch von vielen anderen Fachämtern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Clara Herrmann

Bezirksstadträtin

 

 
 

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