Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1181/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management27.02.2019 Bezirksstadtrat3260
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.:Für das Grundstück Franz-Klühs-Straße/ Friedrichstraße liegt kein Bauantrag vor, sondern ein Antrag auf Bauvorbescheid vom Frühjahr 2017. Im Vorbescheid wurden die nach Planungsrecht möglichen bzw. zulässigen Nutzungen ganz allgemein abgefragt. Danach wäre ein Wohnanteil von 20 % beziehungsweise von max. 50% der Gesamtfläche zulässig. Auch eine Hotelnutzung wurde angefragt, aber nicht weiter quantifiziert. Auch ein Hotel wäre dort planungsrechtlich zulässig. Allerdings liegen uns keine aktuellen Informationen oder Planungen vor, aus denen hervorgeht, ob dort nun tatsächlich ein Hotel geplant wird, bzw. wie hoch der genaue Wohnanteil werden wird. Seit Erteilung des Vorbescheids wurde weiter nichts eingereicht.
Zu 2.:Wie unter Frage 1 beantwortet, liegt kein Bauantrag vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung wird regelmäßig über eingehende Bauanträge und Bauvorbescheids-anträge informiert. Das auf diesem Grundstück grundsätzlich neu gebaut werden soll, wurde bereits im Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt vom Oktober 2013 der Vorlage der DS/0788/IV beschlossen. Für das Parkhaus sieht der Rahmenplan den Abbruch vor. Die Möglichkeiten einer behutsamen baulichen Nachverdichtung entlang der Franz-Klühs-Straße soll unter Berücksichtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse geprüft werden. Der besonderen städtebaulichen Bedeutung der Friedrichstraße / Ecke Franz-Klühs-Straße ist hierbei Rechnung zu tragen. Im Rahmen des seinerzeit durchgeführten Workshopverfahrens „Mehringsplatz / Blücherplatz“ wurden hierzu erste Ideen entwickelt. Auf dieser Grundlage werden auch die Gespräche mit dem Eigentümer geführt und im Baukollegium die städtebauliche Konstellation entwickelt. Diese war auch Grundlage des Bauvorbescheids von 2017. Die BVV wurde mit der Beantwortung der Schriftlichen Anfragen SA/306/IV im November 2015 und SA/042/V vom März 2017 über den Sachstand informiert
Zu 3.:Der aktuelle Sachstand ist der rechtskräftige Bauvorbescheid aus dem Frühjahr 2017. Wie gesagt, wurde seit Erteilung des Vorbescheids wurde weiter nichts eingereicht.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt Bezirksstadtrat |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin