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Drucksache - DS/1155/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine geeignete Immobilie im Bezirk zu identifizieren, um nachfolgend skizziertes Pilotprojekt „Haus der Hilfe“ zu realisieren. Hierbei sind ggf. auch landes- oder bundeseigene Immobilien zu berücksichtigen. Für den Fall, dass im Bezirk keine geeignete Immobilie zur Verfügung steht, soll das Bezirksamt sich beim Senat für die Umsetzung eines „Hauses der Hilfe“ in einem anderen Berliner Innenstadtbezirk einsetzen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich beim Senat aktiv für eine entsprechende Finanzierung des Projektes „Haus der Hilfe“ einzusetzen.
Einer Realisierung des Projektes „Haus der Hilfe“ unter Einbeziehung von erfahrenen sozialen Trägern und Fachleuten sollen folgende Ideen zugrunde gelegt werden:
Ziel ist die Errichtung einer dauerhaften, ganzjährigen Einrichtung für Menschen ohne Obdach, insbesondere auch jene ohne Ansprüche auf Leistungen nach SGB XII oder AsylbLG. Das Angebot dieses „Hauses der Hilfe“ soll neben einer Tagesaufenthaltsstätte und stationären Plätzen für den Daueraufenthalt auch Schlafplätze für kurz- und mittelfristige Aufenthalte bieten.
Darüber hinaus sollen nachgehende Hilfen angeboten werden, z. B.
Die Idee des „Hauses der Hilfe“ ist es, ein integriertes, differenziertes und gestuftes Hilfesystem für obdachlose Menschen bereitzustellen und die Selbstbefähigung der Betroffenen zu unterstützen.
Begründung: Die extremen und teils menschenunwürdigen Lebensbedingungen obdachloser Menschen sind nicht mehr akzeptabel und tolerierbar. Politik und Gesellschaft befassen sich bisher ohne großen Erfolg mit dem Ausmaß und der Komplexität dieser Situation. Die vom Senat eingerichtete Task-Force und die erarbeiteten Ergebnisse der vom Rat der Bürgermeister*innen beschlossenen gesamtstädtischen Strategiekonferenz (insbesondere der Arbeitsgruppe 5) sind zu begrüßen und ein erster, lange fälliger Schritt.
Es fehlen jedoch weiterhin geeignete konkrete Vorschläge, die Situation und das Leben der betroffenen Menschen nachhaltig zu verbessern. Es fehlt explizit an Angeboten für Menschen, die z. B. keine Ansprüche auf Leistungen nach SGB XII oder AsylbLG haben. Bisherige Maßnahmen zielen insbesondere für EU-Ausländer aber auch für andere Gruppen auf Verdrängung. Obdachlose Menschen werden unter dem Aspekt der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gesehen, anstelle der gesellschaftlichen Verantwortung von Fürsorge und Teilhabe. Der vorliegende Antrag ist ein konkreter Ansatz, direkte, adäquate und nachhaltige Hilfe zu gewährleisten.
BVV 27.02.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
SozBüDGes 14.05.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine geeignete Immobilie im Bezirk zu identifizieren, um nachfolgend skizziertes Pilotprojekt „Haus der Hilfe“ zu realisieren. Hierbei sind ggf. auch landes- oder bundeseigene Immobilien zu berücksichtigen. Für den Fall, dass im Bezirk keine geeignete Immobilie zur Verfügung steht, soll das Bezirksamt sich beim Senat für die Umsetzung eines „Hauses der Hilfe“ in einem anderen Berliner Innenstadtbezirk einsetzen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich beim Senat aktiv für eine entsprechende Finanzierung des Projektes „Haus der Hilfe“ einzusetzen.
Einer Realisierung des Projektes „Haus der Hilfe“ unter Einbeziehung von erfahrenen sozialen Trägern und Fachleuten sollen folgende Ideen zugrunde gelegt werden:
Ziel ist die Errichtung einer dauerhaften, ganzjährigen Einrichtung für Menschen ohne Obdach, insbesondere auch jene ohne Ansprüche auf Leistungen nach SGB XII oder AsylbLG. Das Angebot dieses „Hauses der Hilfe“ soll neben einer Tagesaufenthaltsstätte und stationären Plätzen für den Daueraufenthalt auch Schlafplätze für kurz- und mittelfristige Aufenthalte bieten.
Darüber hinaus sollen nachgehende Hilfen angeboten werden, z. B.
Die Idee des „Hauses der Hilfe“ ist es, ein integriertes, differenziertes und gestuftes Hilfesystem für obdachlose Menschen bereitzustellen und die Selbstbefähigung der Betroffenen zu unterstützen.
BVV 05.06.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine geeignete Immobilie im Bezirk zu identifizieren, um nachfolgend skizziertes Pilotprojekt „Haus der Hilfe“ zu realisieren. Hierbei sind ggf. auch landes- oder bundeseigene Immobilien zu berücksichtigen. Für den Fall, dass im Bezirk keine geeignete Immobilie zur Verfügung steht, soll das Bezirksamt sich beim Senat für die Umsetzung eines „Hauses der Hilfe“ in einem anderen Berliner Innenstadtbezirk einsetzen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich beim Senat aktiv für eine entsprechende Finanzierung des Projektes „Haus der Hilfe“ einzusetzen.
Einer Realisierung des Projektes „Haus der Hilfe“ unter Einbeziehung von erfahrenen sozialen Trägern und Fachleuten sollen folgende Ideen zugrunde gelegt werden:
Ziel ist die Errichtung einer dauerhaften, ganzjährigen Einrichtung für Menschen ohne Obdach, insbesondere auch jene ohne Ansprüche auf Leistungen nach SGB XII oder AsylbLG. Das Angebot dieses „Hauses der Hilfe“ soll neben einer Tagesaufenthaltsstätte und stationären Plätzen für den Daueraufenthalt auch Schlafplätze für kurz- und mittelfristige Aufenthalte bieten.
Darüber hinaus sollen nachgehende Hilfen angeboten werden, z. B.
Die Idee des „Hauses der Hilfe“ ist es, ein integriertes, differenziertes und gestuftes Hilfesystem für obdachlose Menschen bereitzustellen und die Selbstbefähigung der Betroffenen zu unterstützen.
BVV 25.11.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 09.12.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
SozBüDGes 06.01.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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