Drucksache - DS/1155/V  

 
 
Betreff: "Haus der Hilfe" - Obdach und mehr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteherin
Verfasser:1. Schulte, Claudia
2. Sahib, Manuel
3. Yildirim, Deniz
Sommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Vorberatung
21.03.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes)      
14.05.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes)      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
05.06.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
09.12.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Vorberatung
07.01.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit (SozBüDGes) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.01.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1155/V  
VzK_Haus der Hilfe - Obdach und mehr  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine geeignete Immobilie im Bezirk zu identifizieren, um nachfolgend skizziertes Pilotprojekt „Haus der Hilfe“ zu realisieren. Hierbei sind ggf. auch landes- oder bundeseigene Immobilien zu berücksichtigen. Für den Fall, dass im Bezirk keine geeignete Immobilie zur Verfügung steht, soll das Bezirksamt sich beim Senatr die Umsetzung eines „Hauses der Hilfe“ in einem anderen Berliner Innenstadtbezirk einsetzen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich beim Senat aktiv für eine entsprechende Finanzierung des Projektes „Haus der Hilfe“ einzusetzen.

 

Einer Realisierung des Projektes „Haus der Hilfe“ unter Einbeziehung von erfahrenen sozialen Trägern und Fachleuten sollen folgende Ideen zugrunde gelegt werden:

 

Ziel ist die Errichtung einer dauerhaften, ganzjährigen Einrichtung für Menschen ohne Obdach, insbesondere auch jene ohne Ansprüche auf Leistungen nach SGB XII oder AsylbLG. Das Angebot dieses „Hauses der Hilfe“ soll neben einer Tagesaufenthaltsstätte und stationären Plätzen für den Daueraufenthalt auch Schlafplätze für kurz- und mittelfristige Aufenthalte bieten.

 

Darüber hinaus sollen nachgehende Hilfen angeboten werden, z. B.

 

  • in allen Fragen der physischen und psychischen Gesundheit
  • bei der Wohnraumsuche
  • bei der Suche nach Arbeits- und Beschäftigungsangeboten
  • bei Behördengängen
  • bei der Alltagsstrukturierung
  • beim Aufbau sozialer Kontakte
  • auf dem Weg der persönlichen Entwicklung und bei der gesellschaftlichen Wiedereingliederung
  • Vermittlung in Schuldnerberatung, Suchtberatung und andere Beratungsstellen.

 

Die Idee des „Hauses der Hilfe“ ist es, ein integriertes, differenziertes und gestuftes Hilfesystem für obdachlose Menschen bereitzustellen und die Selbstbefähigung der Betroffenen zu unterstützen.
 

 

Begründung:
 

Die extremen und teils menschenunwürdigen Lebensbedingungen obdachloser Menschen sind nicht mehr akzeptabel und tolerierbar. Politik und Gesellschaft befassen sich bisher ohne großen Erfolg mit dem Ausmaß und der Komplexität dieser Situation. Die vom Senat eingerichtete Task-Force und die erarbeiteten Ergebnisse der vom Rat der rgermeister*innen beschlossenen gesamtstädtischen Strategiekonferenz (insbesondere der Arbeitsgruppe 5) sind zu begrüßen und ein erster, lange fälliger Schritt.

 

Es fehlen jedoch weiterhin geeignete konkrete Vorschläge, die Situation und das Leben der betroffenen Menschen nachhaltig zu verbessern. Es fehlt explizit an Angeboten für Menschen, die z. B. keine Ansprüche auf Leistungen nach SGB XII oder AsylbLG haben. Bisherige Maßnahmen zielen insbesondere für EU-Ausländer aber auch für andere Gruppen auf Verdrängung. Obdachlose Menschen werden unter dem Aspekt der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gesehen, anstelle der gesellschaftlichen Verantwortung von Fürsorge und Teilhabe.

Der vorliegende Antrag ist ein konkreter Ansatz, direkte, adäquate und nachhaltige Hilfe zu gewährleisten.

 

 

BVV 27.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit

 

 

SozBüDGes 14.05.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine geeignete Immobilie im Bezirk zu identifizieren, um nachfolgend skizziertes Pilotprojekt „Haus der Hilfe“ zu realisieren. Hierbei sind ggf. auch landes- oder bundeseigene Immobilien zu berücksichtigen. Für den Fall, dass im Bezirk keine geeignete Immobilie zur Verfügung steht, soll das Bezirksamt sich beim Senat für die Umsetzung eines „Hauses der Hilfe“ in einem anderen Berliner Innenstadtbezirk einsetzen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich beim Senat aktiv für eine entsprechende Finanzierung des Projektes „Haus der Hilfe“ einzusetzen.

 

Einer Realisierung des Projektes „Haus der Hilfe“ unter Einbeziehung von erfahrenen sozialen Trägern und Fachleuten sollen folgende Ideen zugrunde gelegt werden:

 

Ziel ist die Errichtung einer dauerhaften, ganzjährigen Einrichtung für Menschen ohne Obdach, insbesondere auch jene ohne Ansprüche auf Leistungen nach SGB XII oder AsylbLG. Das Angebot dieses „Hauses der Hilfe“ soll neben einer Tagesaufenthaltsstätte und stationären Plätzen für den Daueraufenthalt auch Schlafplätze für kurz- und mittelfristige Aufenthalte bieten.

 

Darüber hinaus sollen nachgehende Hilfen angeboten werden, z. B.

 

  • in allen Fragen der physischen und psychischen Gesundheit
  • bei der Wohnraumsuche
  • bei der Suche nach Arbeits- und Beschäftigungsangeboten
  • bei Behördengängen
  • bei der Alltagsstrukturierung
  • beim Aufbau sozialer Kontakte
  • auf dem Weg der persönlichen Entwicklung und bei der gesellschaftlichen Wiedereingliederung
  • Vermittlung in Schuldnerberatung, Suchtberatung und andere Beratungsstellen.

 

Die Idee des „Hauses der Hilfe“ ist es, ein integriertes, differenziertes und gestuftes Hilfesystem für obdachlose Menschen bereitzustellen und die Selbstbefähigung der Betroffenen zu unterstützen.
 

 

BVV 05.06.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine geeignete Immobilie im Bezirk zu identifizieren, um nachfolgend skizziertes Pilotprojekt „Haus der Hilfe“ zu realisieren. Hierbei sind ggf. auch landes- oder bundeseigene Immobilien zu berücksichtigen. Für den Fall, dass im Bezirk keine geeignete Immobilie zur Verfügung steht, soll das Bezirksamt sich beim Senat für die Umsetzung eines „Hauses der Hilfe“ in einem anderen Berliner Innenstadtbezirk einsetzen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich beim Senat aktiv für eine entsprechende Finanzierung des Projektes „Haus der Hilfe“ einzusetzen.

 

Einer Realisierung des Projektes „Haus der Hilfe“ unter Einbeziehung von erfahrenen sozialen Trägern und Fachleuten sollen folgende Ideen zugrunde gelegt werden:

 

Ziel ist die Errichtung einer dauerhaften, ganzjährigen Einrichtung für Menschen ohne Obdach, insbesondere auch jene ohne Ansprüche auf Leistungen nach SGB XII oder AsylbLG. Das Angebot dieses „Hauses der Hilfe“ soll neben einer Tagesaufenthaltsstätte und stationären Plätzen für den Daueraufenthalt auch Schlafplätze für kurz- und mittelfristige Aufenthalte bieten.

 

Darüber hinaus sollen nachgehende Hilfen angeboten werden, z. B.

 

  • in allen Fragen der physischen und psychischen Gesundheit
  • bei der Wohnraumsuche
  • bei der Suche nach Arbeits- und Beschäftigungsangeboten
  • bei Behördengängen
  • bei der Alltagsstrukturierung
  • beim Aufbau sozialer Kontakte
  • auf dem Weg der persönlichen Entwicklung und bei der gesellschaftlichen Wiedereingliederung
  • Vermittlung in Schuldnerberatung, Suchtberatung und andere Beratungsstellen.

 

Die Idee des „Hauses der Hilfe“ ist es, ein integriertes, differenziertes und gestuftes Hilfesystem für obdachlose Menschen bereitzustellen und die Selbstbefähigung der Betroffenen zu unterstützen.
 

 

BVV 25.11.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 09.12.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit

 

 

SozBüDGes 06.01.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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