Drucksache - DS/1133/V  

 
 
Betreff: Fahrende Werbeträger auf öffentlichem Straßenland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Juda, UlrikeJuda, Ulrike
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
30.01.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) (offen)     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Inwieweit genehmigt das Bezirksamt das temporäre Abstellen von (beleuchteten) mobilen Werbetafeln bzw. fahrenden Werbeträgern auf öffentlichem Straßenland bzw. Fahrbahnen für kommerzielle Werbezwecke?
     
  2. Was tut das Bezirksamt gegen die illegale Aufstellung von fahrenden Werbeträgern und inwieweit geht das Bezirksamt gegen die Auftraggeber*innen bzw. Unternehmen vor?
     
  3. Sind dem Bezirk illegale Aufstellungen aus den letzten 6 Monaten bekannt?
     

Nachfrage:

 

  1. Wo können Bürger*innen ihren Verdacht auf illegal abgestellte (mobile) Werbetafel im Bezirk melden?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                                    

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Inwieweit genehmigt das Bezirksamt das temporäre Abstellen von (beleuchteten) mobilen Werbetafeln bzw. fahrenden Werbeträgern auf öffentlichem Straßenland bzw. Fahrbahnen für kommerzielle Werbezwecke?

 

Es werden vom Straßen- und Grünflächenamt für das Abstellen von mobilen Werbetafeln für kommerzielle Werbezwecke keine Genehmigungen erteilt.

 

  1. Was tut das Bezirksamt gegen die illegale Aufstellung von fahrenden Werbeträgern und inwieweit geht das Bezirksamt gegen die Auftraggeber*innen bzw. Unternehmen vor?

 

  1. Sind dem Bezirk illegale Aufstellungen aus den letzten 6 Monaten bekannt?

 

zu 2. und 3.     

 

Dem Außendienst des OA sind in den vergangenen sechs Monaten keine illegalen Aufstellungen von beleuchteten mobilen bzw. fahrenden Werbeträgern bekannt geworden.

 

In der Vergangenheit wurden fahrende Werbeträger, solange diese am Verkehr teilgenommen haben, nicht mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren belegt.

 

 

Nachfrage:

 

  1. Wo können Bürger*innen ihren Verdacht auf illegal abgestellte (mobile) Werbetafel im Bezirk melden?

 

Meldungen über Missstände können im Onlineportal „Ordnungsamt Online“ abgegeben werden.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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