Drucksache - DS/1131/V  

 
 
Betreff: Grillen im Volkspark Friedrichshain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Juda, UlrikeJuda, Ulrike
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
30.01.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)    Inwieweit prüft das Bezirksamt gegenwärtig die Aufhebung welcher ausgewiesenen Grillflächen im Volkspark Friedrichshain?
 

2.)    Was veranlasst das Bezirksamt zur Überprüfung?
 

3.)    Welche weiteren Grillflächen im Bezirk plant das Bezirksamt zu überprüfen?
 

Nachfrage:
 

1.)    Welche konkreten Pläne zur Ausweitung oder Aufhebung von Grillflächen im Bezirk gibt es?

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

Zu Frage 1: Im Volkspark Friedrichshain gibt eine ausgewiesene Grillfläche. Diese befindet sich auf dem kleinen Bunkerwerk. Allerdings wird bei schönem Wetter fast überall im Volkspark gegrillt, so ist das. Dies führte in den zurückliegenden Jahren zu teilweise inakzeptablen Zuständen sowohl hinsichtlich der Verunreinigung des Parks als auch durch Rauchschwaden und Geruchsbelästigung im und außerhalb des Parks.

Gemäß § 6 Abs. 2 Grünanlagengesetz sind Tätigkeiten wie das Grillen nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Die Bezirke sind verpflichtet, Flächen für entsprechende Nutzungen in angemessenem Umfang auszuweisen, soweit dies unter Berücksichtigung stadträumlicher und stadtgestalterischer Belange unter Abwägung der unterschiedlichen Benutzungsansprüche sowie unter Einbeziehung des Gesundheits- und Umweltschutzes möglich ist.

Der Ausweisung dieser und weiterer Grillflächen lag die Drucksache 1562 vom 26.06.2002 zugrunde. Durch Bürgerproteste und Gerichtsentscheidung mussten in der Vergangenheit bereits Grillmöglichkeiten im Viktoriapark und auf der Wendenwiese Stralau wieder aufgehoben werden. Neue Grillflächen zur Kompensation der eingezogenen Grillflächen, die den rechtlichen Anforderungen hinreichend genügen, konnten im Bezirk nicht geschaffen werden.

Angesichts der nunmehr erneut kritisch einzuschätzenden Entwicklung im Volkspark sieht sich das Bezirksamt in der Pflicht, die Ausweisung auf dem kleinen Bunkerberg einer aktuellen Prüfung zu unterziehen und die gesetzlich verlangte Abwägung der unterschiedlichen Benutzungsansprüche unter Einbeziehung des Gesundheits- und Umweltschutzes vorzunehmen. Diese Prüfung und Abwägung ist derzeit im Gange. Dabei ist nicht nur die ausgewiesene Fläche zu betrachten, sondern der gesamte Volkspark, also auch der Umgang mit dem überwiegend illegalen Grillen im Park und inwieweit ein möglicherweise neu einzurichtendes Parkmanagement und eine geeignete Beschilderung dem derzeitigen Ordnungsdefizit entgegenwirken kann.

 

Zu Frage 2: Der Prüfungsentscheidung liegen neben eigenen Feststellungen auch verschiedene Bürger/innenbeschwerden über Vermüllung und Geruchsbelästigungen durch Grillaktivitäten im gesamten Volkspark zugrunde, die zurzeit der BVV bekannt sind.

 

Zu Frage 3: Weitere Überprüfungen sind derzeit nicht geplant.

 

Zu Nachfrage 1: Keine.

 

Frau Juda: Dankeschön für die Beantwortung. Ich würde dann doch gerne noch mal wissen, ob das Bezirksamt denn davon überzeugt ist, dass Menschen quasi durch Verbote, Illegalisierung oder gar durch Schilder dann davon abgehalten werden, ihr Vorhaben … davon abzulassen und welche Maßnahmen dann konkret geplant werden gegen dieses Wildgrillen, gegen unkontrolliertes Abbrennen dann im Park und eine unkontrollierte Vermüllung?

 

zu Nachfrage 2: Ja, tatsächlich ist es so, dass wir uns im letzten Sommer auch anlässlich der … waren es die zwölf Schafe oder wie viele waren es zlf? - sehr intensiv im Bezirksamt mit diesen Fragen beschäftigt haben und ich auch selber kenne ja diesen Park sehr gut, auch aus der Nutzerperspektive und es ist …, treibt einen wirklich in die Verzweiflung diese Sache. Und ich sage Ihnen auch, mit Schildern kommt man dem mit Sicherheit nicht bei, mit Verboten kommt man dem nicht bei. Dennoch ist es so, dass die Verwaltung letztlich auch ihre Instrumente anwendet und Ausweisungen von Gebieten immerhin sozusagen eine gewisse Möglichkeit darstellen und das damit auch ein Signal gesetzt wird. Ein Signal, das in diesem Fall dazu führt, dass viele Menschen denken, man kann einfach im ganzen Volkspark grillen und das ist eben genau dieser Abwägungsprozess, der hier vorgenommen wurde, auch in der BVV angestoßen wurde, und ich habe eigentlich, ganz ehrlich gesagt, nur eine einzige Hoffnung, nämlich, dass wir, wenn wir Parkmanager einführen, Parkläufer etc., und das können wir mit dem Senatsbeschluss zum Nachtragshaushalt jetzt in Berlin und wir werden das an zwei Standorten tun, im Viktoriapark und im Volkspark Friedrichshain. Zusätzlich werden wir ein mobiles Parkmanagement miteinrichten r besonders belastete Spielplätze, also wo dort es Übernutzungen gibt, auch Drogenkonsum, Übernachtungen teilweise und ähnliches. Das ist jetzt aus meiner Sicht wirklich die Priorität, dass wir im Grunde, wir müssen den Menschen Menschen gegenübersetzen, alles andere hilft nicht.

 

Herr Striebel: Ja, vielen Dank. Wir haben ja jetzt gelernt, dass die Fahrradstreife des Ordnungsamts u.a. dazu da ist, durch Parks zu fahren und da z.B. Leinenverstöße u.a. Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Deswegen würde mich interessieren, ob das Bezirksamt da auch eine Aufgabe dieser Fahrradstaffel oder -streife sieht oder ob ggf. diese Fahrradstreife für andere Aufgaben gebraucht wird.

 

zu Nachfrage 3 - BezBmin Frau Herrmann: Also um die Ordnungswidrigkeit, die also ein Nichteinhalten des Grillverbotes darstellt, dem nachzugehen, ist in der Tat das Ordnungsamt zuständig. Das hat Herr Hehmke ja hier auch mit der Fahrradstaffel schon mal beschrieben. Und wir werden ganz sicher mit dem vollausgeschöpften, wenn alle elf Stellen besetzt sind vom Ordnungsamt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Ordnungsamt gemeinsam auch genau und dem neu einzurichtenden Parkmanagement, was ja sozusagen im Nachtragshaushalt den Bezirken auch noch mal zugestanden worden ist, dass jeder Bezirk ein Parkmanagement in jedem Park einzurichten hat. Das wird natürlich auch bei uns passieren, so dass das Parkmanagement gemeinsam mit dem Ordnungsamt dann auch entsprechend verabreden muss, wie das einzuhalten ist, was dort einzuhalten ist.

Weil Sie vorhin noch mal fragten nach den Schildern: Schilder alleine, Schilder alleine ganz sicherlich nicht. Aber wenn Sie sich die Parks anschauen und wenn Sie das Entree bei den Parks sehen, da hängt ja gar nichts. Da hängt gar nichts. So und ich finde, dass wir schon drauf aufmerksam machen sollten, dass das Grillen nur an bestimmten Plätzen, also dass man es schon mal weiß. Und dann muss man schon mal etwas bewusster dagegen verstoßen, so. Aber im Moment ist es nicht richtig ausgezeichnet und in der Zeit, als der Sommer so sehr heiß war und wir ein komplettes Grillverbot bei uns im Bezirk hatten, ich hab mir das in mehreren Parks bei uns angesehen, u.a. im Volkspark, hab dann auch die Leute angesprochen, die davon nichts wussten. Also von daher ist das auf alle Fälle noch mal ein Punkt, wo man wesentlich mehr Öffentlichkeit auch noch mal herstellen muss, dass die Leute auch zumindest wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen und wenn sie dann dagegen bewusst verstoßen, dann haben wir sicherlich hoffentlich bald eine schlagkräftige Truppe vom Parkmanagement und Ordnungsamt, dass wir dem dann auch nachgehen können.

Dankeschön.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: