Drucksache - DS/1119/V  

 
 
Betreff: Zwangsräumungen in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schulte, ClaudiaSchulte, Claudia
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
30.01.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) (offen)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur DS/1119/V  

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Von wie vielen Räumungsklagen bzw. anschließenden Räumungsmitteilungen (Zwangsräumungen) hat das Sozialamt in 2018 Kenntnis über den offiziellen Amtsweg der Gerichte bzw. von anderen Stellen (z. B. Gerichtsvollzieher*innen) erhalten?

 

  1. Wie viele der betroffenen Haushalte bzw. Personen haben aufgrund der Räumungsklage und/oder -mitteilung  das Sozialamt aufgesucht?

 

  1. Bei wie vielen Personen, die in 2018 eine Räumungsmitteilung erhalten haben, konnte die Räumung mit / ohne Hilfe des Sozialamts verhindert werden?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Stellvertretender Bezirksbürgermeister

Bezirksstadtrat für Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

ArbBüDGesSoz Dez

 

 

Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Von wie vielen Räumungsklagen bzw. anschließenden Räumungsmitteilungen (Zwangsräumungen) hat das Sozialamt in 2018 Kenntnis über den offiziellen Amtsweg der Gerichte bzw. von anderen Stellen (z. B. Gerichtsvollzieher*innen) erhalten?
     

Das Amt für Soziales hat in 2018 vom Amtsgericht insgesamt 422 Mitteilungen zu Räumungsklagen erhalten und von den Gerichtsvollzieher*innen 286 Mitteilungen zu Zwangsräumungsterminen (monatliche Übersicht über die Anzahl in der Anlage).

 

  1. Wie viele der betroffenen Haushalte bzw. Personen haben aufgrund der Räumungsklage und/oder -mitteilung das Sozialamt aufgesucht?
     

Alle betroffenen Personen/Haushalte erhalten durch die Soziale Wohnhilfe nach der Mitteilung durch das Amtsgericht bzw. durch die Gerichtsvollzieher*innen schriftlich ein Beratungsangebot. Die sozialpädagogische Beratung und Unterstützung erfolgt einzelfallbezogen und wird in der jeweiligen Betreuungsakte dokumentiert. Eine zentrale Erfassung über Vorsprachen von Personen/Haushalten erfolgt in der Sozialen Wohnhilfe nicht. Um aussagefähige Daten liefern zu können, fordern die Sozialen Wohnhilfen von Berlin seit mehreren Jahren eine IT-gestützte Datenbank. Mit der aktuellen Entwicklung des Fachstellenkonzepts Soziale Wohnhilfe wurde diese Forderung aufgegriffen und wird nach bisherigem Diskussionsstand in die Mindeststandards einfließen. Ohne eine Softwarelösung sind Datenerhebungen auf ein Minimum begrenzt, die Beantwortung darüber hinaus gehender Anfragen wäre nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand zu erbringen und ist als nicht vertretbar einzuschätzen.

 

  1. Bei wie vielen Personen, die in 2018 eine Räumungsmitteilung erhalten haben, konnte die Räumung mit / ohne Hilfe des Sozialamts verhindert werden?

 

Auch die Erfassung der Verhinderung von Räumungen erfolgt nur in der jeweiligen Betreuungsakte und nicht zentral (siehe auch Antwort zur Frage 2.)

 

Freundliche Grüße,

 

 

Mildner- Spindler

 

 
 

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